[b) Maßnahmen auf dem Gebiet des Volksbildungswesens.
Vorschlag einer Ergänzung des Volksschulunterrichts durch einen Sekundärunterricht bis zum 18. Lebensjahr. Die Tätigkeit der Volksbildungs- und Volkshochschulvereine.]


B. Maßnahmen auf dem Gebiet des Volksbildungswesens1). Der Unterricht an unseren Volksschulen hat nicht nur den Zweck (resp. soll nicht nur den Zweck haben), den Kindern gewisse Kenntnisse beizubringen, sondern dieselben auch zur Übung und damit zur Ausbildung ihrer geistigen Kräfte zu veranlassen. Unter allen Maßnahmen, welche auf die Hebung des intellektuellen Niveaus der Gesamtbevölkerung abzielen, muß dem obligatorischen Schulunterricht die direkteste und erheblichste Wirkung zuerkannt werden. Dies zeigt sehr deutlich das intellektuelle Verhalten der unteren Volksschichten in jenen Ländern, in welchen von einem obligatorischen Schulunterricht noch keine Rede ist, wie z. B. in Rußland. Man ist bei uns sehr allmählich daran gegangen, das Maß der Jugendbildung, das man als den Erfordernissen des bürgerlichen Lebens entsprechend erachtet, zu steigern. Den sechs Schuljahren wurde ein 7. und in neuerer Zeit in den Städten ein 8. hinzugefügt. Dazu kam die Einrichtung von Feiertags- und Fortbildungsschulen. Es kann nun hier nicht der Platz sein, darzulegen, in welcher Richtung unser Volksschulwesen der Verbesserung bedürftig ist. Die Wege, auf welchen das Ziel des Volksschulunterrichts zu erreichen ist — die Technik des Schulbetriebs — sind fortwährend Gegenstand fachmännischen Studiums, das schon zu manchen zweifellos wertvollen Neuerungen geführt hat. auch die Ärzte haben dem Schulbetrieb ein erhöhtes Interesse zugewendet und durch das Institut der Schulärzte einen Einfluß auf den Schulbetrieb gewonnen, der für die Erzielung und Durchführung schulhygienischer Maßnahmen sich als von großem Nutzen erwiesen hat. Eine sehr wertvolle Neuerung ist auch die seit einer Reihe von Jahren in deutschen Städten durchgeführte Einrichtung von Hilfsklassen für besonders schwach befähigte (schwachsinnige) Kinder, durch welche bei diesen Unterrichtsresultate erreichbar werden, die sich in den gewöhnlichen Schulklassen, deren Lehrmethoden für normale Begabung berechnet sind, nicht erzielen lassen. Wir müssen uns hier darauf beschränken, einige Gesichtspunkte darzulegen, die wir für den Ausbau unseres Volksschulwesens als besonders wichtig erachten.

Unsere Gesetze erkennen, wie wir schon erwähnten, dem Individuum die Volljährigkeit, d. h. die volle bürgerliche Handlungsfähigkeit erst mit der Erreichung des 21. Lebensjahres zu; die volle Strafmündigkeit beginnt erst mit dem 18. Lebensjahre. Die Pflicht des Volksschulbesuchs erstreckte sich dagegen bis in die jüngste Zeit nur bis zum 13. resp. 14., die Feiertagsschulpflicht bis zum 16. Lebensjahre. Die frühzeitige Beendigung des Schulunterrichts hat nicht nur die Folge, daß ein Teil der erworbenen Kenntnisse, oft ein sehr erheblicher, vergessen, sondern auch die Übung der geistigen Fähigkeiten schon in einer Zeit unterbrochen wird, in welcher dieselbe im Interesse der geistigen Entwicklung des Individuums noch dringend nötig ist. Die wirtschaftlichen Verhältnisse eines großen Teiles unserer Bevölkerung erschweren zweifellos die Ausdehnung des Volksschulunterrichts über das 14. Lebensjahr; sie können es aber nicht verhindern, den aus der Schule Entlassenen bis zum 18. Lebensjahre einen Unterricht angedeihen zu lassen, 5er die bis zum 14. Lebensjahre erworbenen Kenntnisse befestigt und in gewissen Richtungen erweitert und zugleich geistig anregend auf das Individuum wirkt. Unsere Volksvertretung hat sich erfreulicherweise der Erkenntnis von der Notwendigkeit eines derartigen Sekundärunterrichtes nicht verschlossen und in Art. 145 der Reichsverfassung den Anschluß einer Fortbildungsschule bis zum 18. Lebensjahre an die mindestens 8 Jahre zu besuchende Volksschule festgesetzt.

Mit der größeren Ausdehnung des Schulunterrichts ist indes noch lange nicht das getan, was die Hebung der Volksbildung inbezug auf didaktische Maßnahmen erheischt. Vereine sowohl als einzelne Personen haben es sich schon vor der Revolution angelegen sein lassen, die Verbreitung nützlicher Kenntnisse und die Aufklärung über wichtige Fragen von allgemeinem Interesse zu fördern. Es geschieht dies vorzugsweise durch öffentliche Vorträge, durch die Abhaltung von Kursen, Veranstaltung von Ausstellungen zur Belehrung über besonders wichtige Gegenstände (Arbeitermuseum, hygienische Ausstellungen, Führungen durch Museen etc.). Große Verdienste haben sich in dieser Richtung die Volksbildungs- und insbesondere die Volkshochschulvereine bisher erworben, welch letztere durch äußerst niedrig bemessene Honorare den Angehörigen der Arbeiterklasse die Benützung der von ihnen gebotenen Unterrichtsgelegenheiten erleichtern. Dieses Entgegenkommen hat in den Arbeiterkreisen auch gebührende Würdigung gefunden und die Beziehungen zwischen Lehrenden und Lernenden wurden auch vielfach dadurch günstig und für beide Teile befriedigend gestaltet, daß man Vertretern der Arbeiterschaft (Gewerkschaften etc.) das Recht der Mitbestimmung bei der Auswahl der Unterrichtsgegenstände einräumte.

Zur Aufklärung der Massen auf hygienischem Gebiet haben auch die Vereine für Volkshygiene, sowie die zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und des Alkoholmißbrauchs manches beigetragen.

 

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1) Aus räumlichen Gründen können hier nur die im deutschen Reiche bestehenden, nicht staatlichen Veranstaltungen zur Hebung der Volksbildung und auch diese nur in gedrängter Kürze Berücksichtigung finden. Ähnliche Veranstaltungen zur Hebung der Volksbildung wie in Deutschland finden sich in fast allen Kulturländern und in einzelnen dieser, so in England, den Vereinigten Staaten und namentlich in Dänemark, Schweden und Norwegen, ist man erheblich früher als auf deutschem Boden daran gegangen, dem Volksbildungswesen die ihm gebührende Beachtung zu schenken und Einrichtungen zu treffen, welche geeignet sind, auch den Angehörigen der unteren Volksschichten den Erwerb eines größeren Maßes geistiger Kultur zu verschaffen. Besonders bemerkenswert ist, daß man in den nordischen Ländern Europa's die Hebung der Bildung der weiblichen Bevölkerung sich nicht viel weniger angelegen sein ließ, wie die der männlichen.


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