Bewußtsein bedeutet im weitesten Sinne den Zusammenhang der psychischen Erlebnisse in einem Individuum (Individualbewußtsein) oder in einer sozialen Gemeinschaft (Kollektivbewußtsein, Gesamtbewußtsein, s. d.). Bewußtsein heißt ferner das Gattungsmäßige aller psychischen Vorgänge, ihr gemeinsames Wesen, ihr Charakter als Erlebnis, Für-ein-Ich-sein. Vom Ich ausgesagt, ist das Bewußtsein eine subjektive Tätigkeit, ein Zustand, eine Modifikation des Ich: aktives Bewußtsein. Von den Objekten ausgesagt, ist es Bewußtheit, im Sinne von passivem Bewußtsein, ein Ausdruck für den Umstand, daß etwas, ein Inhalt, in den Zusammenhang des Ich getreten ist oder sich bereits darin befindet oder befunden hat. Im engeren Sinne ist Bewußtsein aufmerksames Erlebnis, im engsten Sinne = Gewußtsein bezw. Wissen, reflektiertes Bewußtsein und dazu auch noch Selbstbewußtsein. Das Bewußtsein ist keine für sich, gesondert von den Erlebnissen existierende Wesenheit, Tätigkeit oder Eigenschaft, sondern in und mit dem Psychischen schon (in verschiedenen Graden der Aktivität und der Helligkeit) gegeben; in dieser Weise aber hat es unmittelbare Wirklichkeit und kausalen Charakter, ist es ein ursprünglicher, nicht weiter ableitbarer Faktor alles psychischen Geschehens. Es »enthält« immer ein Ich-Moment und eine Reihe positiver Bestimmtheiten (Bewußtseinsinhalte). Jeder Vorgang, der als »bewußt« charakterisiert wird, ist insofern »Bewußtseinsvorgang«.
Begriff und Definition des Bewußtseins:
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