Bedeutung eines Wortes ist der Begriff, den es bezeichnet, der Inhalt, das Gegenständliche, das es meint, auf das es sich bezieht (vgl. MARTINAK, Psychol. Unters. zur Bedeutungslehre 1901). Nach J. ST. MILL besteht die Bedeutsamkeit von Namen (s. d.) in der Mitbezeichnung (connotation). HUSSERL betont den Unterschied zwischen dem subjektiven Bedeutungsacte und der objektiv-idealen »Bedeutung an sich« selbst. Bedeutsame Zeichen sind Ausdrücke. Diese haben eine »kundgebende« Funktion, ferner eine Bedeutung (Log. Unt. II, 30 ff., 90 ff.). Nach H. CORNELIUS hat das Gedächtnisbild »stets eine von ihm selbst zu unterscheidende Bedeutung«. Sie ist dasjenige frühere Erlebnis, das durch ein Erinnerungsbild repräsentiert wird (Einl. in d. Phil. S. 212). Vgl. G. FREGE, Üb. Sinn u. Bedeut. (Zeitschr. f. Philos. Bd. 100, S. 25). Vgl. Wahrheit.