312. Betrachten¹⁾. Überlegen²⁾.
Erwägen³⁾.
Betrachten bezeichnet das denkende und sinnende Verweilen bei einem Gegenstande, das Versenken des äußeren oder inneren Sinnes oder beider zugleich in einen Gegenstand; es ist dabei nicht nur der Vorstand, sondern auch das Gemüt beteiligt. Namentlich spricht man von religiösen Betrachtungen; der Priester betrachtet eine Stelle aus der Schrift usw. Ebenso gibt es politische, ästhetische u. a. Betrachtungen, immer handelt es sich um Dinge von allgemein menschlichem Interesse. Überlegen und erwägen wird von der Beschäftigung des Verstandes bei dem Beratschlagen und Prüfen gebraucht. Das erstere bedeutet, seine Aufmerksamkeit nach und nach auf alle Teile und Seiten eines Vorhabens richten; das letztere, die Wichtigkeit und Stärke der Gründe, die für und wider eine Sache sprechen, untersuchen und gegeneinander halten. „Indessen manches die andern | weislich erwogen und schnell die wichtige Sache besprachen.“ Goethe, Herm, u. Dor. V. „Daß ich nun bei guter Muße die Geschichte hin und her überlegte.“ Goethe, Wanderj. III, 6.