Erfahrungssätze sind Sätze, die auf Erfahrung (s. d.) sich stützen, nicht begrifflich abgeleitet sind. Nach G. E. SCHULZE sind es Sätze, »deren Wahrheit nicht auf Beweisen aus Urteilen, sondern auf angeführten Tatsachen der Erfahrung beruht« (Gr. d. allg. Log.3, S. 210). Nach FRIES sind es »Sätze, welche durch Tatsachen belegt werden« (Syst. d. Log. S. 294).