Nach ÜBERWEG ist die Logik »die Wissenschaft von den normativen Gesetzen der menschlichen Erkenntnis« (Log. § 1). Er betont die objektive Gültigkeit des richtigen Denkens und den Gedanken, »daß die wissenschaftliche Erkenntnis nicht mittelst apriorischer Formen von rein subjektiven Ursprunge gewonnen wird, noch, wie Hegel u. a. meinen, durch apriorische und zugleich objektiv gültige Formen, sondern durch die Kombination der Erfahrungstatsachen nach logischen, durch die objektive Ordnung der Dinge selbst mitbedingten Normen, deren Befolgung unserer Erkenntnis eine objektive Gültigkeit sichert« (l.c. VI). Die Logik ist als »Theorie« »der Inbegriff der Normen und als Kunst die richtige Anwendung der Normen, denen die subjektive Erkenntnistätigkeit sich unterwerfen muß, um ihr Ziel zu erreichen, welches in der Erhebung des Seins zum Bewußtsein, in der Übereinstimmung unserer subjektiven Gedanken mit der objektiven Realität liegt« (Welt- u. Lebensansch. S. 18). LOTZE erklärt: »Die Logik soll bloß lehren, in welchen Formen wir unsere Einzelvorstellungen verbinden, wie wir eine Vielheit solcher verbundenen Ganzen aufeinander beziehen und sowohl jene Form als diese Beziehung abändern müssen, damit unser Gesamtgedanke dem zu erkennenden Tatbestande und dessen Änderungen immer so entspricht, daß wir durch die Verbindung unserer Gedanken imstande sind, aus gegebenen Tatsachen der Wahrnehmung andere nicht wahrgenommene oder zukünftige zu berechnen« (Gr. d. Log. S.102). Die Logik ist unabhängig von der Psychologie (Log. S. 53). Nach E. DÜHRING ist die Logik »die Lehre von den Bestandteilen und den Verbindungsarten eines wissenschaftlichen Zusammenhanges« (Log. S. l). Nach RIEHL ist sie die »Theorie der allgemeinen, widerspruchslosen Relationen zwischen Objekten Überhaupt« (Philos. Krit. II 1, 226). Nach J. BERGMANN hat die Logik zum Gegenstand »das Denken hinsichtlich seiner Angemessenheit zu dem im Erkennen und Wissen bestehenden Zwecke« (Die Grundprobl. d. Log.2, S. 2). Nach VOLKELT ist die Logik ein Teil der Erkenntnistheorie (Erfahr. u. Denk. S. 46 f.). Nach SIGWART ist sie eine »Kunstlehre des Denkens« (Log. I, 1), welche die »Kriterien des wahren Denkens« feststellen soll (l.c. S. 10). B. ERDMANN sieht als die Hauptaufgabe der Logik die Untersuchung über das Wesen des Urteils an (Log. I, Vorw.). Sie ist zu definieren als »die Wissenschaft von den formalen Voraussetzungen des wissenschaftlichen Denkens, d. i. als die Wissenschaft von den formalen Voraussetzungen gültiger Urteile über die Gegenstände der Sinneswahrnehmung und des Selbstbewußtseins« (l.c. S. 15). Aber sie abstrahiert nur von den besonderen Inhalten des Erkennens, nicht von allem Denkinhalt. Sie ist nicht ein Teil der Psychologie, diese setzt die Gültigkeit des logischen Verfahrens voraus (l.c. S. 18 f.). - Erkenntnistheoretisch ist die Logik von SCHUPPE. Wichtig ist, »die reinen Gedankenelemente von der sprachlichen Einkleidung genau zu unterscheiden« (Log. S. l). Das Denken muß in seiner Arbeit gleichsam belauscht werden. »Vor allem müssen auf diesem Wege die verschiedenen Arten von Einheit, d. i. die obersten Begriffe selbst, vor unseren Augen entstehen; das ist Erkenntnis der Grundzüge des Wirklichen; von dieser Seite ist die Logik materiale Logik, zugleich Ontologie.« »Die Logik lehrt also nicht eine subjektive Verfahrungsweise des bloßen Denkens (ohne Objekte) - die ist gar nicht denkbar -, sondern gibt inhaltliche Erkenntnisse, natürlich allgemeinster Art, vom Seienden überhaupt und seinen obersten Arten. Dies die Normen des Denkens« (l.c. S. 4). Die Logik ist »die Wissenschaft von dem objektiv gültigen, d. i. dem aus dem Wesen des Bewußtseins überhaupt notwendigen Denken, d. i. von dem ins Bewußtsein aufgenommenen oder bewußt gewordenen wirklichen Sein« (L e. S. 99). Nach SCHUBERT-SOLDERN hat die formelle Logik nur den Wert einer »Logik der Sprachformen« (Gr. ein. Erk. S. 169). - Nach KÜLPE ist die Logik die »Wissenschaft von den formalen Prinzipien der Erkenntnis« (Einl. in d. Philos.2, S. 46). Sie ist eine »Kunstlehre des Denkens« (l.c. S. 47), ist unabhängig von aller Psychologie (1c. S. 48). Das betont auch HUSSERL (Log. Unters. I, 59), der sprachliche Erörterungen in den Vordergrund rückt (l.c. II, 3 ff.). Die Erkenntnistheorie ist »descriptive Phänomenologie« der Denk- und Erkenntniserlebnisse zum Zwecke erkenntniskritischer Untersuchungen (1 c. S. 4). Aufgabe der Phänomenologie ist, »die logischen Ideen, die Begriffe und Gesetze, zu erkenntnistheoretischer Klarheit und Deutlichkeit zu bringen« (1, c. II, 7). Erkenntnistheoretisch, antipsychologisch ist die Logik von H. COHEN. Sie ist »Logik des Urteils«, ist formal und sachlich zugleich (Log. S. 501). »Die Logik des Urteils erzeugt formal aus dem Urteil die Kategorien, als die reinen Erkenntnisse. Diese aber sind die Sachen, welche den Inhalt und Gehalt vornehmlich der mathematischen Naturwissenschaft ausmachen.
Das formale Urteil erzeugt diese sachlichen Grundlagen, als die Voraussetzungen der Wissenschaft« (ib.). Aufgabe der Logik ist, die Wissenschaft ihres Weges, bewußt zu machen (l.c. S. 502), sie ist Lehre von der Methode, ist »Logik des Ursprungs« (l.c. S. 33). Es ist eine »Logik des Idealismus« (l.c. S. 507); die Prinzipien des Seins werden aus Denksetzungen abgeleitet. Die Logik ist die »Lehre vom Denken, welche an sich Lehre von der Erkenntnis ist« (l.c. S. 12). »Das reine Denken in sich selbst und ausschließlich muß die reinen Erkenntnisse zur Erzeugung bringen« (ib.). Das Denken der Logik ist das Denken der Wissenschaft (l.c. S. 17). Die Logik ist zugleich die Metaphysik (l.c. S. 516). Ähnlich NATROP (Philos. Monatsh. XXIII, 264 ff.).