Naturzustand heißt: 1) der primitive, unentwickelte, wenig cultivierte Zustand der Lebensverhältnisse bei Naturvölkern; 2) der soziale Zustand vor dem (Gesetzes-) Recht, der Zustand der Gewalt (zwischen Stamm und Stamm), der bloß durch Brauch und Sitte (s. d.) geregelte Zustand (im Stamme). Vgl. Soziologie, Rechtsphilosophie.