Saltus: Sprung (logischer) als Beweislücke oder als »saltus in concludendo« (Sprung im Schließen), Auslassung einer Prämisse. »Bin solcher Sprung ist rechtmäßig (legitimus), wenn ein jeder die fehlende Prämisse leicht hinzudenken kann. unrechtmäßig (illegitimus) aber, wenn die Subsumtion nicht klar ist« (KANT, Log. S. 21).