Sitte (ethos, mos, von sanskr. svadha, Gewohnheit) ist der Inbegriff der in einer sozialen Gemeinschaft üblichen, gewohnten, durch Alter, Tradition, Religion geheiligten und gefestigten, ursprünglich in bestimmter Weise zweckvollen, später oft nur noch gewohnheitsmäßig und aus sozialer Pietät ausgeübten Handlungsweisen, wie sie neben den rein individuellen und neben denen der Sittlichkeit und Religion bestehen. Die Sitte ist ursprünglich Einheit von Sittlichkeit, Recht und Sitten im engeren Sinne. Diese, die Sitten und die Bräuche, bleiben nach der sozialen Differenzierung als besondere Bestimmungen, welche außerhalb des juridischen ethischen Normzwanges eine Reihe von sozial wichtigen Handlungen der Form nach regeln. Der ursprüngliche Sinn der Sitten wird später oft vergessen (»survivals« Überlebsel). Im engsten Sinne ist Sitte die Gesittung, die Lebensart, das Schickliche (»gute Sitte«, »bon ton«). Die Sitten sind von verschiedenen Faktoren abhängig (Milieu, Rasse, soziale Struktur, Geschichte u.s.w.).
Nach ULPIAN sind die Sitten (mores) »tacitus consensus papuli, longa consuetudine inveterans« (Fragm. princ. § 4). »Gute Sitten« als êthê chrêsta bei MENANDER, als »boni mores« bei PAPINIANUS (Dig. XXVIII 7, 15), als »gute Sitten« z.B. im Pfälzer Landrecht (1610) (vgl. Stammler, Lehre vom richt. Recht, S. 47). Nach THOMAS bedeutet »mos« »inclinationem naturalem vel quasi naturalem ad aliquid agendum« (3 sent. 23, 1, 4, 2c). MICRAELIUS erklärt »mores« 1) als »habitus boni vel mali in appetitu cum ratione sive contra rationem«, 2) als »consuetudines gentium« (Lex. philos. p. 675). - SUABEDISSEN bemerkt: »Durch gegenseitige Mitteilung und übereinstimmende Erziehung in Verbindung mit der Überlieferung entstehen allgemeine Gewohnheiten unter den Menschen, und mit ihnen bilden, befestigen und überliefern sich Sitten. Sie walten in dem Leben der Menschen wie lebendige Lebensregeln. denn sie sind natürlich gewordene Handlungsweisen, also solche, in denen sich Freiheit und Natur durchdrungen haben« (Grdz. d. Lehre von d. Mensch. S. 150 f.). Nach AHRENS ist die Sitte »der zwar veränderliche, aber doch zur Zeit bleibende tatsächliche Ausdruck für die Art und Weise, wie ein Volk das Gute und die Lebensgüter auffaßt und sein Leben danach bestimmt« (Naturrecht I, 292). Nach LAZARUS fängt die Sitte da an, wo des Menschen Instinkt aufhört (Leb. d. Seele III9, 349 ff.). Die Sitte ist in der psychischen Natur des Menschen begründet (ib.). Die sittlichen Gefühle führen zu Sitten (l. c. S. 380). In der Gemeinschaft wird unter gleichen Umständen von allen das gleiche gefühlt und gedacht (l. c. S. 381 f.). E. DÜHRING bemerkt: »In der wirklichen und ursprünglichen Sittenbildung spielt das Unwillkürliche, ja das Unbedachte eine große Rolle« (Wirklichkeitsphilos. S. 103). Nach IHERING ist die Sitte »die im Leben des Volkes sich bildende verpflichtende Gewohnheit«. »Im Leben des Volkes kommt von selbst die durch die Bedingungen des Gemeinlebens postulierte Ordnung zur Geltung, und diese als richtig und notwendig erprobte Ordnung ist die Sitte« (Zweck im Recht I, 23). Die Sitte enthält das Moment des social Verpflichtenden (l. c. II, S. 242 ff.). Nach TH. ZIEGLER ist die Sitte »die Gleichmäßigkeit bestimmter willkürlicher Handlungen, wie sie sich in einem gewissen Kreise, vor allem in einer Stammes- oder Volksgemeinschaft, in einer Gesellschaftsschicht, einem Stand oder einer Klasse ausgebildet hat« (Das Gef.2, S. 269). Sie zeigt an, »welche Gefühle im ganzen die Gesellschaft betätigt wissen will« (l. c. S. 260). Nach PAULSEN sind Sitten »zum Bewußtsein gekommene Instinkte« (Syst. d. Eth. I5, 323 ff.). SCHOLKMANN erklärt: »Den unbewußten Trieb und die reflexionslos daraus sich herleitende Gleichförmigkeit der Handlungsweise nennen wir Gewohnheit.« »Tritt an die Stelle des unbewußten Triebes die bewußte Neigung, so wird die Gewohnheit zur Sitte« (Grundl. ein. Philos. d. Christent. S. 154 f.). Nach ELSENHANS ist die Sitte »Kristallisation sittlicher Anschauungen« (Wes. u. Entsteh. d. Gewiss. S. 309). Nach WUNDT ist Sitte »jede Norm des willkürlichen Handelns, die in einer Volks- oder Stammesgemeinschaft sich ausgebildet hat« (Eth.2, S. 108). Sie ist »generell gewordene Gewohnheit des Handelns« (ib.). Vielfach sind religiöse Vorstellungen die Quellen der Sitte (l. c. E3. 110). Später schafft sich die Handlung einen neuen Zweck (s. Heteronomie). Die meisten der Sitten sind »Überlebnisse dereinstiger Kultushandlungen deren ursprüngliche Zwecke unverständlich geworden und die neuen Zwecken dienstbar gemacht sind« (l. c. S. 111). Die Sitte der Urzeit differenziert sich in Sitte, Sittlichkeit, Recht (l. c. S. 127 ff.). Die Sitte tritt in zwei, als individuelle und soziale Willensnormen, Gestaltungen auf. »Die ersteren regeln das Verhalten des einzelnen bei. seinen Beschäftigungen und bei seinem Verkehr mit andern, die letzteren bestimmen die Formen des Zusammenlebens in Horde, Familie, Staat und sonstigen Gesellschaftsverbänden« (Gr. d. Psychol.5, S. 372). Die ersteren weisen auf ursprüngliche Kultformen (ib.), letztere, die sozialen Normen der Sitte, auf den »Zwang der Lebensbedingungen und auf die durch diesen Zwang in ihrer Äußerungsweise bestimmten Triebe der Selbsterhaltung und der Erhaltung der Gattung als ihre nächsten Motive« zurück (l. c. S. 374). Bei der Sitte findet (wie bei Sprache und Mythus) Bedeutungswandel statt. »Bei den individuellen Normen treten infolgedessen hauptsächlich zwei Metamorphosen hervor. Bei der einen geht das ursprüngliche mythische Motiv verloren, ohne daß überhaupt ein neues an dessen Stelle tritt: die Sitte dauert dann bloß infolge der assoziativen Übung fort, indem sie zugleich ihren zwingenden Charakter verliert und sich in ihren äußeren Erscheinungsformen abschwächt. Bei der zweiten Metamorphose werden die ursprünglichen mythisch-religiösen durch sittlich- soziale Zwecke ersetzt.« Bei den sozialen Normen der Sitte beruht die Metamorphose »meist auf Assoziationen des ursprünglichen Zwecks mit weiter hinzutretenden Motiven, indem zu dem Zwang der Lebensbedingungen namentlich bald früher, bald später religiös-mythologische Motive hinzutreten« (l. c. S. 374 f.). Nach UNOLD ist die Sitte »das unmittelbare Erzeugnis des auf Ordnung und Erhaltung des Gesamtdaseins gerichteten Volksinstinctes« (Grundleg. S. 5 f., 108 ff.). Vgl. H. SPENCER, Sociol. II - III. TYLOR, Anf. d. Kultur. LUBBOCK, Vorgeschichtl. Zeit, 1874. H. SCHURTZ, Urgesch. d. Kultur, 1900, u. d. unter »Soziologie« angeführten ethnologisch-soziologischen Schriften.