Spezifikation: Besonderung des Gattungsbegriffes in seine Arten (Spezies). So erklärt KANT: »Fängt man... vom allgemeinen Begriffe an, um zu dem besondern durch vollständige Einteilung herabzugehen, so heißt die Handlung die Specifikation des Mannigfaltigen unter einem gegebenen Begriffe, da von der obersten Gattung zu niedrigeren (Untergattungen und Arten) und von Arten zu Unterarten fortgeschritten wird.« Prinzip der Urteilskraft ist: »Die Natur spezifiziert ihre allgemeinen Gesetze zu empirischen, gemäß der Form eines logischen Systems zum Behuf der Urteilskraft« (Üb. Philos. überh. S. 154 f.). Die Urteilskraft hat ein Prinzip a priori in sich, wodurch sie der Natur reflexionsmäßig ein Gesetz vorschreibt, das »Gesetz der Spezifikation der Natur« (Krit. d. Urt., Einl. V). Dieses bildet mit dem »Prinzip der Homogenität« und dem der »Kontinuität« (s. Stetigkeit) die drei Prinzipien der Klassifikation (s. d.). Der Sinn dieses Gesetzes ist nach BACHMANN: »Da die Objekte in Natur und Geist eine unendliche Mannigfaltigkeit von Unterschieden darbieten, deren Auffassung in ihren wesentlichen Momenten wichtig ist, so muß man in der Wissenschaft selbst die kleineren Unterschiede, wenn sie bedeutend und merkwürdig sind, festzuhalten suchen. Man eile daher nicht zu den höheren Begriffen, deren Inhalt viel kleiner sein würde, sondern verweile bei den niederen und teile hier so lange, als man noch auf bemerkenswerte Unterschiede kommt. und selbst, wenn man in der Erfahrung auf einen kleinsten Begriff gekommen ist, so setze man der Natur keine absolute Grenze, obgleich man bis auf weitere Erfahrungen dabei stehen bleiben muß.« Das Gesetz der Homogenität läßt hingegen das Verschiedene, Spezifische als Einheit betrachten (Syst. d. Log. S. 100 f.. vgl. FRIES, Syst. d. Log. S. 105 ff.. P. NATORP, Socialpäd. S. 169).