Statistik (Lehre vom status, Staate) heißt die mathematische Darstellung der in einem Staate, einer Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit bestehenden sozialen (wirtschaftlichen, moralischen Zustände: Moralstatistik, Verbrechen: Kriminalstatistik, u.s.w.) Zustände, Verhältnisse, im weiteren Sinne die zahlenmäßige Darstellung einer Gesetzmäßigkeit aus einer Reihe von Fällen überhaupt. Der Sozial-Statistiker schließt aus der Regelmäßigkeit des Vorkommens bestimmter Ereignisse auf einen gesetzmäßigen Zusammenhang dieser mit den sozialen Verhältnissen überhaupt. Ein absoluter Determinismus (s. d.) ergibt sich aus den Tatsachen der Statistik keineswegs, denn sie zeigen nur, daß unter ähnlichen Verhältnissen eine Tendenz bestimmter Einzelwillen zu gleichartigen Handlungen besteht, nicht aber einen mechanischen Zwang, der jede Willensfreiheit ausschließt. Die statistischen »Gesetze« sind schon das Resultat des Zusammenwirkens von Einzelwillen und Gesellschaftsbedingungen. Dies nur gegenüber einer Auffassung der Statistik, wie sie QUÉTELET (Sur l'homme, 1835. Phys. soziale, 1869, bes. Statistique morale, p. 6), BUCKLE u. a. haben. Vgl. dagegen DROBISCH, Die moral. Statistik, 1867. A. v. ÖTTINGEN, Die Moralstatist., 1868, S. 118 ff.. G. MAYR, Die Gesetzmäß. im Gesellschaftsleben, 1877, S. 13 ff.. CARRIERE, Sittl. Weltordn. S. 206 ff.. WUNDT, Phys. Psych. II4, 581. hingegen AD. WAGNER, Die Gesetzmäß. in d. scheinbar willkürl. Handl., 1864, S. 44 ff., ähnlich wie Quételet). WINDELBAND, Lehr. vom Zuf. S. 45 ff.: die Statistik gelangt nicht zu eigentlichen Gesetzen, findet nur »die konstanten Verhältnisse der Umstände« auf, »unter denen mit geringen Schwankungen während einer gewissen Epoche sich die gesetzmäßigen Wirkungen innerhalb des menschlichen Lebens combiniert haben,« l. c. S. 47. sie bereitet nur die kausale Erklärung vor, ist eine generelle Hülfswissenschaft, l. c. S. 47. ähnlich RÜ- MELIN, Zur Theor. d. Statist., Tüb. Zeitsch. f. d. ges. Staatswiss. 1863, S. 667. N. REICHESBERG, Die Statistik u. d. Gesellschaftswissenschaft, 1893. Nach O. LIEBMANN, sind die statistischen Gesetze keine sozialen Gesetze (Anal. d. Wirkl.2, S. 665).). Vgl. M. WENTSCHER, Eth. I, 306 ff.. SIGWART, Log. II2, 569 ff.. M. GIOJA, Logica della statistica, 1803. Vgl. Soziologie, Willensfreiheit.