Suppositum (das Vorausgesetzte, Angenommene, Zugrundegelegte) ist bei den Scholastikern die Einzelsubstanz, das Individuum, »ens in se substantialiter completum« (AVICENNA. vgl. Alb. Magn., Sum. th. I, 44, 1), »substantia prima singularis« (MICRAELIUS, Lex. philos. p. 1043). - CRUSIUS bemerkt: »Wenn das Individuum eine Substanz ist, so heißt dasselbe, wieferne wir es als einige Substanz betrachten, ein suppositum« (Vernunftwahrh. § 24). HAGEMANN erklärt: »Die Substanz als für sich bestehendes Einzelwesen und als solches allen anderen Dingen gegenüber bestimmtes, in sich abgeschlossenes Sein sowie adäquates Prinzip aller ihrer Tätigkeiten nennen wir Suppositum oder Hypostase« (Met.2, S. 27). Vgl. Person.