Substitutionsschlüsse nennt HERBART die Schlüsse der dritten Figur. HAGEMANN bemerkt: »Wenn... Subjekt und Prädikat eines Urteils attributive oder objektive Bestimmungen bei sich haben, so kann man auch hier stets an die Stelle des Allgemeinen das in ihm enthaltene Besondere setzen... Diese Schlußfolgerung, welche dem Verfahren in der Algebra ähnlich ist, wo in einer (allgemeinen) algebraischen Formel besondere Zahlenwerte substituiert werden, nennt man den Substitutionsschluß« (Log. u. Noët. S. 67). Vgl. SIGWART, Log. I2, 432, 446, 464.