Tat s. Handlung, Tätigkeit. Tat ist sowohl das Tun als das Produkt desselben, das Getane. Die Tat ist die Wirkung eines aktiv handelnden, Zwecke setzenden, wollenden Subjekts, Produkt von Willensenergie. Nach KANT ist Tat »eine Handlung, sofern sie unter Gesetzen der Verbindlichkeit steht, folglich auch sofern das Subjekt in derselben nach der Freiheit seiner Willkür betrachtet wird« (WW. VII, 20). Nach HILLEBRAND ist sie »die realobjektive Affirmation der subjektiven Willensbestimmtheit« (Philos. d. Geist. I, 320). Nach W. ROSENKRANTZ ist die Tat »die der Absicht entsprechende Tätigkeit zur Verwirklichung der Zweckvorstellung« (Wissensch. d. Wiss. II, 239). J. REINKE versteht unter Tat die geistige Lenkung der Energien (Die Welt als Tat).