Zweck - Fichte Schelling, Hegel
Im Sinne Kants lehrt u. a. KRUG. »Zweckmäßig heißt jedes Ding, welches gewissen Zwecken entspricht, also im ganzen oder teilweise als Mittel zu gewissen Zwecken betrachtet werden kann. Die Zweckmäßigkeit eines Dinges kann aber sowohl eine äußere als eine innere sein, je nachdem die Zwecke, denen es entspricht, außer oder in ihm selbst liegen« (Handb. d. Philos. I, 360 ff.). Nach FRIES ist ein Ding Zweck, sofern die Vorstellung seines Wertes auf den Willen wirkt (Syst. d. Met.). BIUNDE erklärt: »Dasjenige, was den Gegenstand des bewußten Strebens abgibt, ist der Zweck des Begehrens« (Empir. Psychol. II, 303). J. G. FICHTE erklärt: »Jedes organisierte Naturprodukt ist sein eigener Zweck, d.h. es bildet, schlechthin um zu bilden, und bildet so, schlechthin um so zu bilden.« »Es gibt nur eine innere, keineswegs eine relative Zweckmäßigkeit in der Natur. Die letztere entsteht erst durch die beliebigen Zwecke, die ein freies Wesen in den Naturobjekten sich zu setzen und zum Teil auch auszuführen vermag« (Syst. d. Sittenlehre, S. 163). Nach SCHELLING ist Zweckmäßigkeit »Unabhängigkeit vom Mechanismus, Gleichzeitigkeit von Ursachen und Wirkungen« (Naturphilos. I, 61). Mechanismus und Teleologie fallen in einem höheren Prinzip zusammen (Vom Ich, S. 206). Nach HEGEL ist der Zweck der »Begriff selbst in seiner Existenz« (Log. III, 216. vgl. Encykl. § 204). »Der Zweckbegriff, als den natürlichen Dingen innerlich, ist die einfache Bestimmtheit derselben« (Naturphilos. S. 10). »Die wahre teleologische Betrachtung, und diese ist die höchste, besteht also darin, die Natur als frei in ihrer eigentümlichen Lebendigkeit zu betrachten« (l. c. S. 11). Nach K. ROSENKRANZ ist der Zweck der »metaphysische Ausdruck, mit welchem wir die Unendlichkeit der Selbstbestimmung des Wesens bezeichnen« (Syst. d. Wissensch. S. 88). Das Wesen ist Zweck als »Einheit der ebensowohl aktiven als passiven Substanz, welche durch die Wechselwirkung sich realisiert« (l. c. S. 89). Nach HILLEBRAND ist der Zweck »die absolute Selbstbeziehung des Seins auf sich selbst für sieh selbst« (Phil. d. Geist. II, 52). Das teleologische Moment gehört zur Wesenheit der Dinge selbst (l. c. I, 26 f.). vgl. BRANISS, Syst. d. Met. S. 275 ff. Als einen Grenzbegriff bestimmt den Zweck HERBART (Allg. Met. II, 518). Nach SCHOPENHAUER setzen wir die Zweckmäßigkeit des Organischen a priori voraus. Diese Zweckmäßigkeit ist eine äußere und eine innere, d.h. »eine so geordnete Übereinstimmung aller Teile eines einzelnen Organismus, daß die Erhaltung desselben und seiner Gattung daraus hervorgeht und daher als Zweck jener Anordnung sich darstellt«. Die Einheit der Idee, des Willens, der den Organismen zugrunde liegt, bedingt deren innere Zweckmäßigkeit. »Da es der einzige und unteilbare und eben dadurch ganz mit sich selbst übereinstimmende Wille ist, der sich in der ganzen Idee als wie in einem Akt offenbart, so muß seine Erscheinung, obwohl in eine Verschiedenheit von Teilen und Zuständen auseinandertretend, doch in einer durchgängigen Übereinstimmung derselben jene Einheit wieder zeigen: dies geschieht durch eine notwendige Beziehung und Abhängigkeit aller Teile voneinander, wodurch auch in der Erscheinung die Einheit der Idee wiederhergestellt wird. Demzufolge erkennen wir nun jene verschiedenen Teile und Funktionen des Organismus wechselseitig als Mittel und Zweck voreinander, den Organismus selbst aber als den letzten Zweck aller.« Die Zweckmäßigkeit als solche gehört erst der Welt als Vorstellung an. Die äußere Zweckmäßigkeit erklärt sieh dadurch, daß die ganze Welt die »Objektität des einen und unteilbaren Willens ist«. »Wir müssen annehmen, daß zwischen allen jenen Erscheinungen des einen Willens ein allgemeines gegenseitiges Sich-anpassen und -bequemen zueinander stattfand, wobei aber... alle Zeitbestimmung auszulassen ist, da die Idee außer der Zeit liegt. Demnach mußte jede Erscheinung sich den Umgebungen, in die sie eintrat, anpassen, diese aber wieder auch jener.« Was wir also als Mittel und Zweck denken müssen, ist »überall nur die für unsere Erkenntnisweise in Raum und Zeit auseinandergetretene Erscheinung der Einheit des mit sich selbst soweit übereinstimmenden einen Willens« (W. a. W. u. V. I. Bd., § 28. vgl. II, C. 26). - Aus der Einheit des göttlichen Wirkens leitet die Zweckmäßigkeit der Dinge W. ROSENKRANTZ ab (Wissensch. d. Wiss. II, 236 f.). Der Zweck ist »eine Vorstellung, welche das Subjekt durch eigene Tätigkeit am Objekte verwirklichen will« (l. c. S. 235). »Auch in unserem Denken läßt sich... die Erscheinung der Zweckmäßigkeit nur durch eine Einheit begreifen, welche die getrennten Gedanken miteinander verbindet« (l. c. S. 238. vgl. Mittel). M. CARRIERE erklärt: »Die Teile der Natur kommen einander entgegen, weil sie innerlich eins sind, weil der göttliche Wille ihr gemeinsamer und innewohnender Lebensgrund ist« (Ästhet. I, 92). »Der Zweck ist immer ein Begriff oder ein Gedanke, welcher in der Natur durch deren Kräfte nach deren Gesetze verwirklicht wird« (ib.). Daß der Mechanismus (s. d.) der Verwirklichung von Zwecken untergeordnet ist, lehrt auch LOTZE (vgl. Grdz. d. Naturphilos.).