Vernunft - Kant


KANT versteht unter (theoretischer) Vernunft zweierlei. Einmal das »ganze obere Erkenntnisvermögen« (Krit. d. rein. Vern. S. 631). Reine Vernunft ist »das Vermögen der Erkenntnis a priori« (Üb. d. Fortschr. d. Met. S. 100. Krit. d. Urt., Vorr.), die Vernunft, »welche die Prinzipien, etwas schlechthin a priori zu erkennen, enthält« (Krit. d. rein. Vern. S. 43), welche »die Prinzipien der Erkenntnis a priori an die Hand gibt« (ib.). Die Kritik (s. d.) der reinen Vernunft will untersuchen, was die Vernunft durch sich selbst, a priori (s. d.), für das Erkennen zu leisten vermag. - Im engeren Sinne ist die (theoretische) Vernunft ein dem Verstande (s. d.) übergeordnetes »Vermögen der Prinzipien«, der systematischen Einheit der Verstandesbegriffe, das Vermögen, zu schließen, zu deduzieren, das Unbedingte zu suchen (s. Ideen), Sie ist »das Vermögen, von dem Allgemeinen das Besondere abzuleiten und dieses letztere also nach Prinzipien und als notwendig vorzustellen. - Man kann sie also auch durch das Vermögen, nach Grundsätzen zu urteilen und (in praktischer Rücksicht) zu handeln erklären« (Anthropol. I, § 41). »Alle unsere Erkenntnis hebt von den Sinnen an, geht von da zum Verstande und endigt bei der Vernunft, über welche nichts Höheres in uns angetroffen wird, den Stoff der Anschauung zu bearbeiten und unter die höchste Einheit des Denkens zu bringen« (Krit. d. rein. Vern. S. 264). Vernunft ist »das Vermögen der Prinzipien«, »der Einheit der Verstandesregeln unter Prinzipien« (l. c. S. 265 f.). »Sie geht also niemals zunächst auf Erfahrung oder auf irgend einen Gegenstand, sondern auf den Verstand, um den mannigfaltigen Erkenntnissen desselben Einheit a priori durch Begriffe zu geben, welche Vernunfteinheit heißen mag und von ganz anderer Art ist, als sie von dem Verstande geleistet werden kann« (l. c. S. 267). »Vernunft, als Vermögen einer gewissen logischen Form der Erkenntnis betrachtet, ist das Vermögen, zu schließen« (l. c. S. 285). Sie hat »zu dem bedingten Erkenntnisse des Verstandes das Unbedingte zu finden, womit die Einheit desselben vollendet wird« (l. c. S. 270). Sie ist die Quelle von Ideen (s. d.). Sie wird daher »ganz eigentlich und vorzüglicherweise von allen empirisch bedingten Kräften unterschieden, da sie ihre Gegenstände bloß nach Ideen erwägt und den Verstand danach bestimmt, der dann von seinen (zwar auch reinen) Begriffen einen empirischen Gebrauch macht« (l. c. S. 438). »Der Verstand macht für die Vernunft ebenso einen Gegenstand aus, als die Sinnlichkeit für den Verstand. Die Einheit aller möglichen empirischen Verstandeshandlungen systematisch zu machen, ist ein Geschäft der Vernunft« (l. c. S. 517 f.). Die Vernunft ist das Vermögen der Ideen (Krit. d. Urt. I, § 49). - Praktisch ist die Vernunft als »eine den Willen bestimmende Ursache« (Grundleg. zur Met. d. Sitt. S. 90), als vernünftiger Wille (s. d.), der autonom (s. d.) das Sittengesetz (s. d.) aufstellt (s. Imperativ, Rigorismus). Die Kritik der praktischen Vernunft hat die Aufgabe, »die empirisch-bedingte Vernunft von der Anmaßung abzuhalten, ausschließungsweise den Bestimmungsgrund des Willens allein abgeben zu wollen« (Krit. d. prakt. Vern. S. 15 f.). Es ist »am Ende nur eine und dieselbe Vernunft..., die bloß in der Anwendung unterschieden sein muß« (Grundleg. zur Met. d. Sitt., Vorr. S. 19). Die Bestimmung der praktischen Vernunft ist, einen »an sich selbst guten Willen hervorzubringen« (l. c. 1. Abschn. S. 25). »Die vernünftige Natur existiert als Zweck an sich selbst« (l. c. 2. Abschn. S. 64 f.). Als Vernunftwesen gehört der Mensch zu einer intelligiblen Welt (s. d.), ist er frei (s. Willensfreiheit). Die praktische Vernunft hat den Primat (s. d.) vor der theoretischen. - Vernunft ist »das Vermögen, nach der Autonomie, d. i. frei (Prinzipien des Denkens überhaupt gemäß) zu urteilen« (Streit d. Fakult. I, 2, S. 42).


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