1. Begriff und Voraussetzung des Seelenlebens.


Beseelung schreiben wir eigentlich nur beweglichen, lebenden Organismen zu. Die Seele steht in innigster Beziehung zur freien Bewegung. Bei Organismen, die festwurzeln, gibt es kaum ein Seelenleben, es wäre für sie auch ganz überflüssig. Man muß nur die Ungeheuerlichkeit bedenken, einer festwurzelnden Pflanze Gefühle und Gedanken zuzumuten, die, während sie über Bewegung in keiner Weise verfügen könnte, etwa Schmerz erwarten sollte, die sie voraussähe, vor denen sie sich aber nicht hüten könnte, oder wenn man annehmen wollte, daß eine Pflanze der Vernunft, des freien Willens teilhaftig wäre, während es von vornherein ausgeschlossen ist, daß sie diesen Willen je gebrauchen könnte. Ihr Wille, ihre Vernunft bliebe ewig unfruchtbar.

So sehen wir, wie scharf in dieser Beziehung durch den Mangel eines Seelenlebens die Pflanze vom Tier zu unterscheiden ist und merken auf einmal die ungeheure Bedeutung, die im Zusammenhang von Bewegung und Seelenleben gelegen ist. Dieser Gedankengang legt uns auch nahe, daß in der Entwicklung des Seelenlebens alles erfaßt werden muß, was mit der Bewegung zusammenhängt, daß an alle Schwierigkeiten einer Ortsveränderung bereits angeknüpft werden kann, daß dieses Seelenleben berufen ist, vorauszusehen, Erfahrungen zu sammeln, ein Gedächtnis zu entwickeln, um es für die bewegliche Praxis des Lebens brauchbar zu machen.

Wir können also zuerst feststellen, daß die Entwicklung des Seelenlebens an die Bewegung gebunden ist, und daß der Fortschritt alles dessen, was die Seele erfüllt, durch diese freie Beweglichkeit des Organismus bedingt ist. Denn diese Beweglichkeit reizt, sie fördert und verlangt eine immer stärkere Intensivierung des Seelenlebens. Stellen wir uns jemand vor, dem wir jede Bewegung untersagt hätten; sein gesamtes Seelenleben wäre zum Stillstand verdammt. »Nur die Freiheit brütet Kolosse aus, während der Zwang tötet und verdirbt.«


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