Zum Hauptinhalt springen

Wilder

Wilder bucht Kluge, Studentensprache S. 134 als burschikose Bezeichnung des Nichtverbindungsstudenten seit dem Jahre 1813. Aus dem Studentendeutsch wurde dann der Ausdruck zum parlamentarischen Stichwort für einen Abgeordneten übernommen, welcher sich keiner der vorhandenen Parteigruppen anschließt. Diesen Gebrauch empfindet Laube, Das erste d. Parl. 3, 41 (1849) offenbar noch als neu: „Eine gewisse Anzahl sogenannter „Strandläufer“ oder „Wilder“ ferner, die zu keiner bestimmten Partei gehörten, war trotz all den Fraktionen übrig geblieben.“ Später ist der Begriff noch mehr erweitert worden, indem man auch Prüflinge damit bezeichnet, die nicht aus der jeweiligen Lehranstalt vorgebildet sind. Sanders, Ergb. S. 636 zitiert dafür Gutzkow, Die Söhne Pestalozzis 3, 16 (1870) usw.