Benjamin Hederich

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Gründliches mythologisches Lexikon

 

 

 

(1770)

 



Vorbericht


1 §. Da die Mythologie eine Art der Historie ist, welche von den Göttern, Göttinnen, Helden und andern in den mytois oder Fabeln der ehemaligen Ägypter, Griechen und Römer bekannten Personen, wie auch den dahin gehörigen Tieren, Orten, Flüssen und dergleichen Dingen handelt; wird auch leicht zu ermessen stehen, was ein mythologisches Lexikon sei, und mithin nicht nötig fallen, von dem Inhalt des gegenwärtigen Werkes ein mehreres beizubringen.

2 §. Ob aber dergleichen Dinge verdienen, dass auf sie annoch einiges Absehen gemacht werde, dürften vielleicht die noch wissen wollen, welche entweder noch keinen genugsamen Begriff von der Mythologie an sich haben, oder auch so gar des Apostels Pauli Worte, dass man nicht Acht auf die Fabeln haben solle, weiter als auf die jüdischen Fabeln extendieren, und mithin die gute Mythologie selbst, aus einem theologischen Eifer, verwerfen.

3 §. Allein, wie es eines Teiles klar ist, dass nicht Paulus, wohl aber Petrus, die Mythologie im Sinne habe, da er von den klugen Fabeln redet: also wird zum wenigsten auch von Paulo nicht verlangt, dass man die jüdischen albernen, geschweige denn des Petri heidnische kluge Fabeln schlechterdings nicht achten, und also auch nicht einmal lesen und untersuchen solle; sondern nur, dass man sie nicht soll für Wahrheiten ansehen, oder auch sonst mehr Wesen von ihnen machen, als sich geziemt, welches man denn auch allerdings von der gesamten Mythologie willig und gern zusteht.

4 §. Dass immittelst aber selbige wohl verdiene, dass nicht nur Gelehrte, sondern auch viele Künstler und alle polite Leute, einige Kenntnis von ihr fassen, steht gar leicht zu erweisen.

5 §. Maßen Theologi sie allerdings zu Unterscheidung des ehemaligen Heiden- und jetzigen Christentums nötig haben, und ohne sie weder die heil. Schrift an vielen Orten gründlich verstehen und erklären noch auch der alten Philosophorum Lehren zulänglich widerlegen können, nachdem als Cyprianus, Lactantius, Minutius Felix, Augustus und andere große Lichter der ersten christlichen Kirche, es der Mühe allerdings wert geachtet, solcher Mythologie Unrichtigkeit gegen der christlichen Lehre Gewissheit, teils in besonderen Schriften, teils sonst hinlänglich zu erweisen.

6 §. Die Juristen, als Juristen, möchten sie am ersten entbehren können: allein, die Herren Medici finden wieder genugsame Ursache, sich in derselben etwas umzusehen. Gestalt insonderheit in der edlen Botanica viele Blumen und Kräuter vorkommen, von welchen die Mythologie gar besondere Historien zu erzahlen weiß. Und ob wohl selbige zu wissen, zur Praxi selbst in so weit nichts dient als einer diesfalls ein allerdings guter Medikus heißen kann, ob er gleich nicht weiß, dass Narcissus, Crocus, Smilax, Mentha und andere Blumen und Kräuter ehemals Menschen gewesen, die Rosen anfangs alle weiß gesehen, zum Teil aber erst rot gefärbt worden, als sich Venus in deren Sträuchern blutig geritzt, und was dergleichen mehr ist: so lasst es doch auch keinesweges wohl, in seinem Handwerk etwas nicht zu wissen, was doch anderen bekannt ist, die keine Profession davon machen, zumal, da auch schon einige ihres Mittels diesen Mangel erkannt und daher der gelehrten Welt bereits einigen Vorschmack von der Historia Plantarum fabulari gegeben haben.

7 §. Ein Philosoph findet in der Pneumatik, Physik, Moral, Politik und Ökonomik vieles aus der Mythologie vor sich, und in der Astronomie wird er ohne dieselbige nicht einmal die bloßen Namen der Gestirne verstehen. So wird er mit des Ciceronis und Phurnuti Werken de Natora Deorum, mit dem Lucretio de Natura Universi und dergleichen Schriften, die doch unstreitig mit für einen Philosophum gehören, schlecht zurecht kommen, wo er nicht auch in der Mythologie das Seinige geziemend getan hat.

8 §. Von einem Philologo wird diesfalls so fern nichts zu gedenken sein, als nicht nur dieses Scibile an sich einen großen Teil der Philologiæ realis ausmacht; sondern auch weder Poeten, noch andere Autores ohne dieselben verstanden und erläutert werden können.

9 §. Künstler, als Maler, Bildhauer, Medailleurs, Strukturarbeiter und dergleichen sollen eine um so viel genauere Kenntnis davon haben, je öffentlicher und kostbarer zum öfteren die Fehler sind, welche sie diesfalls begehen können. Maßen ihnen, wenn anders ihre Arbeit aus der Antiquität genommen sein, und zum Exempel Götter, Göttinnen und dergleichen vorstellen soll, sodann nicht erlaubt ist, selbige nach ihrer Phantasie zu bilden, sondern es müssen sich dieselben auch nach dem Altertum richten und in alle dem, was etwan ausnehmendes an ihren Kunststücken ist, sich auf sichere Autores gründen, wo sie der Welt nicht schnöde Missgeburten zu ihrer merklichen Prostitution vorstellen wollen.

10 §. Wenn aber allenfalls weder ein Gelehrter noch Künstler die Mythologie zu seiner Profession nötig hat; so kann er doch derselben als ein Polithomme so fern nicht entraten, als er hin und wieder Bildsäulen, Gemälde, Bassi rilievi, Medaillen, alte Münzen und dergleichen Dinge antrifft, so aus der Mythologie genommen, und es ihm teils in sich selbst verdrießen muss, wenn er selbige nicht anders, als wie die Kuh ein neues Tor, ansehen kann und mithin nicht weiß, was solche Dinge eigentlich sind und bedeuten, teils sich gar leicht auch mit seiner Unwissenheit vor andern beschimpfen kann, wenn er entweder mit seiner Deutung und Raisonnement von selbigen daneben kommt oder auch, da ihn ein anderer drum fragt, sich mit seiner Unwissenheit entschuldigen muss. Und dergleichen kann denn sowohl einem Hofmann und reisenden Cavaliere als galanten Kaufmann und dergleichen begegnen, also, dass alle und jede, so nicht unter dem gar gemeinen Pöbel mit hin laufen wollen, etwas von dieser gelehrten Galanterie zu wissen nötig haben.

11 §. Wie es aber dennoch nicht eines jeden Werk ist, solche Mythologie aus den diesfalls vorhandenen griechischen, lateinischen, französischen und italienischen Autoren zu erlernen, hiernächst zwar oft wohl der Namen eines Dinges sich entweder bei demselben ungefähr mitgibt oder doch anderweits her bekannt ist, ihn aber in den dies falls zu habenden systematischen Büchern auszusuchen allzu beschwerlich fällt, hat man allen und jeden oberwähnten zu statten zu kommen, vermeint, wenn man zu ihrem Nutzen und Gebrauche solche gesamte Mythologie in ein deutsches Lexikon verfasste, um darinnen sofort und ohne große Mühe finden zu können, was etwan vorfällt.

12 §. Und dieses ist denn gegenwärtiges Werk, worin man, so viel der Raum gelitten, alles zusammen zu bringen gesucht hat, was diesfalls nötig und nützlich sein kann.

13 §. Die Ordnung desselben ist, nach Erforderung eines Lexici, alphabetisch, ohne dass man die allzu weitläufig fallenden Artikel um mehrerer Deutlichkeit willen in unterschiedene Paragraphos geteilt hat.

14 §. Die Beinamen der Götter und Göttinnen, worin oft gar besondere Historien, und andere zur Mythologie gehörige Dinge enthalten sind, hat man als besondere Artikel angesetzt, weil sie gar oft auch allein und besonders bei den Autoren vorkommen; jedoch aber auch zu zeigen, wie fern sie diesem, oder jenem Gotte, oder Göttin zukommen, hat man sie bei dieser Hauptnamen auch zusammen mit beigebracht.

15 §. Wie aber hinter der Mythologie teils wahre Historien, teils natürliche Dinge, teils aber auch nur gute Sittenlehren stecken: also hat man ihre Deutung auf solche drei Arten auch insonderheit mit beizubringen gesucht: hingegen aber mit den Grillenfängereien, da einige sie bis auf die Metaphysik, andere auf die Kunst, Gold zu machen, und so ferner erstrecken wollen, sich unverworren gelassen.

16 §. So hat man auch eigener Deutungen wenig mit einfließen lassen, weil man sonst leicht das halbe Werk damit anfüllen können, die aber auch, wie die meisten, so man aus andern Autoribus mit eingebracht, nichts, als Muthmaßungen, würden haben sein können, dergleichen sich aber auch ein jeder selbst nach seiner Einbildung so viel wird machen können, als ihm gefällig ist.

17 §. Indessen hat man alles und jedes mit seinem Beweise aus tauglichen Autoribus bestärkt, damit ein jeder, so sich des Werkes bedienen will, um so viel sicherer gehen könne. Und weil solche Autores mit ihren Editionen auch nicht allen bekannt sein möchten, oder, da auch solches ist, dennoch nicht zu erraten stehen dürfte, was für Editiones man insonderheit gebrauchet, ist deren zulängliches Verzeichnis so fort nach dieser Vorrede zu sehen.

18 §. Statt eines Anhangs hat man ein Genealogicon Mythistoricum mit beigefügt, worin der größte und vornehmste Teil der Mythologie in seiner Folge auf einander enthalten; und, wie solches vom Anfange der Dinge bis auf die Zeiten, da es so ziemlich lichte in der Historie geworden, geht; also begreift es insonderheit das gesamte tempus mytikon des Varro, und, da bei jedem daraus vorkommenden Artikel die Tabelle desselben allegirt worden, wird vermittelst derselben ein jeder so fern auf- und nieder geben können, bis er dort den Anfang, hier aber das Ende der Mythologie erreiche.

19 §. Wenn aber bei diesem allen ein Autor oft dahin, der andere dort hinaus will, wird es sich der geneigte Leser nicht wundern lassen, wenn sich noch einige Dinge finden möchten, so von den hier beigebrachten zum Teil, oder auch wohl gänzlich abgehen. Maßen, dass nichts ungewisseres, als die Mythologie sei, schon auch die alten Autores hin und wieder angemerkt haben, und, da oft auch in diesem Lexikon von einer Sache sechs bis sieben Meinungen beigebracht werden, kann es gar wohl geschehen, dass sich auch noch die achte und neunte findet. Da aber hierbei die Autores oft auch von gleichem Glauben und Ansehen sind, ist es zum mehreren Teil unmöglich gewesen, sie auf einige Art zu entscheiden, und mithin etwas mehreres als einen Referenten, hierselbst abzugeben.

20 §. Und wie denn dieses ist, was man dem geneigten Leser zum Voraus zu berichten für nötig erachtet hat: also wünscht man, dass Selbigem auch gegenwärtige Arbeit einiges Genüge gebe!

 

Großenhain, an der Leipziger Ostermesse, 1724.


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