XV. Abschnitt.
Erste Hilfe bei plötzlichen Unfällen
Bei allen ernsteren Unfällen ist es stets ratsam, ärztliche Hilfe herbeizurufen. Oft ist diese jedoch nicht sofort zur Stelle oder garnicht zu erlangen; es ist deshalb für jedermann wichtig, zu wissen, was man in solchen Umständen tun kann, um die augenblickliche Lebensgefahr, wenn möglich, abzuwenden. Wie viele Unfälle weniger ernster Natur kommen ferner im täglichen Leben vor, wo baldige Hilfe doch auch von großem Wert ist! In solchen Fällen ist wohl jeder, der etwas Mitgefühl besitzt, von dem Verlangen zu helfen beseelt; soll jedoch die Hilfe wirklich nützen, dann müssen die Maßregeln, welche getroffen werden, auch zweckentsprechend sein. Es ist deshalb von großem Wert, mit den Mitteln und Maßregeln, womit jeder sich selbst und anderen in den am häufigsten vorkommenden Unfällen leichterer Art helfen kann, bekannt zu sein und ferner zu wissen, welche Maßregeln in ernsten Fällen bis zur Ankunft des Arztes getroffen werden müssen.