Jacob Voorhoeve |
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Homöopathie in der Praxis |
Medizin |
(1908) |
14. Knochenbräche sind an der widernatürlichen Beweglichkeit des verletzten Körperteiles, an einem knisternden Geräusch und an heftigen Schmerzen bei der Bewegung kenntlich. Man rufe sofort einen Arzt oder bringe den Verletzten in ein Krankenhaus. Bei Armbrüchen unterstütze man den zerbrochenen Arm durch ein breites Tuch, welches um den Arm geschlungen und hinten über dem Nacken verknüpft wird. Bei Beinbrüchen lagere man das verletzte Bein auf einer festen Unterlage, z. B. ein Brett oder lege zu beiden Seiten des Beines Schienen, z. B. Brettchen, Spazierstöcke oder Regenschirme, und binde diese mit Tüchern fest, worauf der Verletzte vorsichtig nach Hause transportiert wird. Man vermeide jedoch unnötige und unzweckmäßige Manipulationen, da hierdurch die Sache nur verschlimmert wird. Aus diesem Grunde ist es weit besser, wenn das Unglück an einer abgelegenen Stelle stattgefunden hat, den Verletzten in möglichst bequemer Lage liegen zu lassen, wo er sich gerade befindet und Hilfe und Transportmittel herbeizuholen, als ihn mit unzureichendem Material unter großen Schmerzen und Gefahren sofort nach Hause zu bringen. Kalte Umschläge sind zur Schmerzlinderung stets am Platze. Die Behandlung seitens des Arztes besteht in dem Einrichten des Bruches und dem Anlegen eines geeigneten Verbandes aus Gips oder Wasserglas. Bis zur vollständigen Heilung von Fingerbrüchen vergehen gewöhnlich 2 Wochen, von Armbrüchen 4 bis 6 Wochen und von Beinbrüchen 6 bis 10 Wochen. Rippenbrüche verursachen heftige Schmerzen beim Atmen; durch Umlegen eines breiten Handtuchs oder breiter Heftpflasterstreifen wird meistens baldige Heilung herbeigeführt.