Jacob Voorhoeve |
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Homöopathie in der Praxis |
Medizin |
(1908) |
7. Vom Blitz Getroffene müssen so schnell als möglich in frischer Luft entkleidet, mit kaltem Wasser bespritzt und tüchtig gerieben werden. Stockt die Atmung, dann muß sofort mit künstlicher Atmung begonnen werden. Die wichtigsten Schutzmaßregeln gegen Blitzgefahr sind folgende: man halte sich im Freien nicht unter einzelstehenden Bäumen oder in der Nähe von Getreidehaufen oder von Gewässern auf. In den Straßen der Stadt vermeide man solche Stellen, wo das Wasser in starken Güssen von den Dächern fließt. In den Häusern meide man die Nähe des Ofens und des Schornsteins, ferner hüte man sich, während des Gewitters das Telephon zu benutzen.