Jacob Voorhoeve |
- |
Homöopathie in der Praxis |
Medizin |
(1908) |
3. Syphilis oder Lustseuche ist die gefürchtetste venerische Krankheit, welche durch direkte Übertragung eines Ansteckungsstoffes durch den Beischlaf, durch Küssen oder andere Berührung verursacht oder von den Eltern auf die Nachkommenschaft vererbt wird. Man unterscheidet 3 Perioden bei dieser Krankheit. Die primäre Periode beginnt mit einem kleinen, harten Geschwür oder Schanker, welches sich ungefähr 3—4 Wochen nach der Ansteckung an den Geschlechtsteilen oder an den Lippen bemerkbar macht. Dabei schwellen die Leistendrüsen an, gehen jedoch nicht in Eiterung über. Dieser Zustand kann nach 3—4 Monaten in völlige Heilung übergehen. Meistens geht jedoch nach Verlauf dieser Zeit die Krankheit in die sekundäre Periode über, welche durch einen charakteristischen Hautausschlag, Haarausfall und Entzündung der Mund- und Rachenhöhle und Bildung milchweißer Geschwüre gekennzeichnet ist. Diese Krankheitserscheinungen treten periodisch auf und der Kranke kann nicht eher für gesund erklärt werden, bis er 2 Jahre lang von Rückfällen verschont geblieben ist. Die tertiäre Periode, welche jahrelang dauert und schwer heilbar ist, ist u. a. durch Geschwürbildung der Nase, des Kehlkopfes, der Augen, ferner durch Knochenkrankheiten, Gehirnaffektionen und Lähmungen gekennzeichnet. Kinder syphilitischer Eltern kommen oft tot zur Welt oder sterben bald nach der Geburt; bleiben sie jedoch am Leben, dann sind sie gewöhnlich mit hartnäckigen Nasenkatarrhen, Geschwüren oder Hautausschlägen behaftet und gehen öfters an allgemeiner körperlicher Schwäche zugrunde.
Die Behandlung dieser gefährlichen Krankheit muß natürlich dem Arzte überlassen werden. Wir warnen vor allen Geheimmitteln und Quacksalbereien, welche viel angewandt werden, da die Kranken sich oft schämen, sich einem Arzt anzuvertrauen. Dergleichen Mittel sind jedoch meistens schädlich, auch wird dadurch der richtige Zeitpunkt für eine wirklich zweckentsprechende Behandlung versäumt. Von der größten Wichtigkeit sind eine geeignete Diät, eine geregelte Lehensweise und peinliche Reinlichkeit. Sofort nach der Ansteckung ist eine gründliche Waschung der Geschlechtsteile mit warmem Wasser und Seife und verdünntem Weingeist zuweilen imstande, weiteren Gefahren vorzubeugen. Beim Auftreten eines Schankers ist Quecksilber das nach dem Simile-Gesetz angezeigte Heilmittel. Es soll jedoch nicht in den vielfach noch gebräuchlichen großen, oft gefährliche Nebenerscheinungen verursachenden Gaben angewendet werden, da in den meisten Fällen täglich 2 Gaben Mercur. solub. III genügend sind. Das Geschwür wird mit verdünnter Calendula-Tinktur gereinigt und mit demselben Pulver, das eingenommen wird, bestreut. Wie lange dieses oder ein anderes Mittel eingenommen werden soll, hängt von den Umständen ab und muß vom Arzte bestimmt werden. Im weiteren Verlauf kommen noch in Betracht: Phytolacca 3 bei Geschwüren im Munde; Nitr. acid. 4 bei den Folgen des Quecksilbermißbrauchs; Mezereum 3 bei Schmerzen in den Knochen; Kal. bichr. IV bei Verschwärungen der Nase, des Rachens oder des Kehlkopfes; Sarsapar. 3 bei Schwäche und Blutarmut; Kal. jod. 2 in der tertiären Periode; Mercur. phosph. VI bei Gehirnaffektionen und Lähmungen. Die Diät muß milde, aber kräftig sein; besonders Milch, Eier, Gemüse und Obst sind zu empfehlen, während Tabak und Alkohol verboten sind. Langdauernder Aufenthalt in der frischen Luft, Sonnen-, Dampf- und Schwefelbäder haben eine günstige Wirkung. Sind die Krankheitserscheinungen gewichen, dann ist es zur Verhütung von Rückfällen zu empfehlen, noch ein Jahr lang von Zeit zu Zeit Mercur. solub. IV oder Mercur. tann. IV einzunehmen. An Syphilis erkrankt Gewesene dürfen erst dann eine Ehe eingehen, wenn sie 2 Jahre lang von allen Krankheitserscheinungen verschont geblieben sind. Kinder syphilitischer Eltern müssen mit höheren Verdünnungen oder Verreibungen obengenannter Mittel auf ähnliche Weise behandelt werden. Schon während der Schwangerschaft kann durch eine geeignete ärztliche Behandlung der Mutter ein günstiger Einfluß auf das Kind ausgeübt werden.