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Jacob Voorhoeve Homöopathie in der Praxis III. Behandlung der Krankheiten und erste Hilfe XII. Kinderkrankheiten

[20. Augenentzündung]

20. Augenentzündung kann durch Erkältung, zu grelles Licht oder unvorsichtiges Waschen der Augen entstehen; bei Neugeborenen wird sie meistens durch unreinen Ausfluß der Mutter, welcher während der Geburt in die Augen des Kindes gerät, verursacht. Die Symptome sind: Lichtscheu, Schwellung der Augenlider und Absonderung von Schleim und Eiter aus den Augen. Die Hornhaut wird vielfach mit angegriffen, und es bilden sich Geschwüre, welche zur gänzlichen Zerstörung der Sehkraft führen können.

Die Behandlung dieser äußerst gefährlichen Augenkrankheit muß natürlich dem Arzte überlassen werden. Man sorge für frische, erwärmte, staubfreie Luft im Zimmer, vermeide grelles Licht und reinige die Augen öfters mit reiner Verbandwatte und einer lauwarmen 2-prozentigen Borsäurelösung. Für den innerlichen Gebrauch verwende man die auf Seite 217 unter Hornhautentzündung angegebenen Mittel.

Die Verhütungsmaßregeln bestehen in sorgfältiger Reinigung der Augen des Kindes sofort nach der Geburt; wird Ansteckung befürchtet, dann tröpfle man zur Vorsicht ein paar Tropfen der 2. dezimalen, wässerigen Verdünnung von Argentum nitricum in jedes Auge.



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