§ 94. Vom Willen
Da die Ordnung und der Zusammenhang der Dinge immer dieselben sind, die Natur mag unter dem Attribut des Denkens oder der Ausdehnung betrachtet werden, so folgt, daß die Ordnung der leiblichen Tätigkeiten und Leidenschaften und die Ordnung der Tätigkeiten und Leidenschaften des Geistes der Natur nach zugleich ist. Die Willensbestimmung oder der Entschluß des Geistes und die Bestimmung des Körpers ist der Natur nach zugleich oder vielmehr eine und dieselbe Sache, die, unter der Eigenschaft des Denkens betrachtet, Entschluß heißt, unter der der Ausdehnung aber betrachtet und aus den Gesetzen der Ruhe und Bewegung abgeleitet, Bestimmung heißt. (»Eth.«, P. III, Pr. 2, Sch.)
Die Menschen glauben freilich steif und fest, daß Ruhe und Bewegung und andere Handlungen des Körpers bloß vom Willen des Geistes und dem Denkvermögen abhängen; aber sie wissen nicht und niemand hat noch gezeigt, was der Körper allein nach den Gesetzen seiner Natur, inwiefern sie nur als körperliche betrachtet wird, alles zu tun und zu wirken vermag. Sie wollen sich dabei auch auf die Erfahrung stützen und es als eine Tatsache behaupten, daß der Körper träg wäre, wenn nicht der menschliche Geist zum Denken aufgelegt wäre, und daß es ganz in der Gewalt des Geistes stehe, z.B. ebensowohl zu sprechen als zu schweigen. Aber was das erste betrifft, lehrt uns denn nicht im Gegenteil die Erfahrung, daß, wenn der Körper träg ist, zugleich auch der Geist nicht zum Denken aufgelegt ist? Denn wenn der Körper im Schlafe ruht, so bleibt auch zugleich mit ihm der Geist in Untätigkeit und hat nicht die Fähigkeit, so wie im Wachen zu denken. Auch haben wohl alle schon die Erfahrung gemacht, daß die Fähigkeit zu denken zu verschiedenen Zeiten auch verschieden ist und von der Disposition und Fähigkeit des Körpers die Fähigkeit des Geistes abhängt. Was aber das zweite betrifft, so würde es wahrlich besser mit dem menschlichen Leben stehen, wenn das Schweigen ebenso in der Gewalt der Menschen stünde als das Reden. Leider wissen wir aber nur zu gut aus der Erfahrung, daß die Menschen nichts weniger als ihre Begierden bezähmen können. Das Kind glaubt freilich, es begehre die Milch aus Freiheit, der zornige Knabe, er wolle die Rache, der Feige, er wolle die Flucht, der Betrunkene, er spreche aus freiem Geistesentschlusse das, was ihn nachher im nüchternen Zustande reut, gesagt zu haben. Das Kind, der Narr, der Schwätzer und die meisten Menschen dieses Gelichters sind derselben Meinung, nämlich, daß sie aus freiem Geistesentschlusse reden, während sie doch ihrem Drang zum Reden keinen Einhalt tun können. Ebenso deutlich als die Vernunft lehrt daher die Erfahrung, daß die Menschen nur deswegen glauben, sie seien frei, weil sie ihrer Handlungen zwar sich bewußt sind, aber nicht die Ursachen wissen, von denen sie bestimmt werden.
In betreff des Vermögens, nach Belieben zu schweigen und zu reden, nur noch dieses. Wir können uns zu nichts entschließen, wenn wir uns nicht daran erinnern. Wir können z.B. kein Wort sprechen, wenn wir uns desselben nicht erinnern. Aber Erinnern oder Vergessen hängt nicht vom Willen des Geistes ab. Der Entschluß des Geistes daher, welcher für frei gehalten wird, ist nicht unterschieden von der Vorstellung selbst oder der Erinnerung und nichts anderes als jene Affirmation oder Bejahung, welche die Idee als Idee enthält. Die Entschlüsse des Geistes entstehen darum mit derselben Notwendigkeit in ihm, mit welcher die Ideen der wirklich existierenden Dinge in ihm entstehen. (Ebd.) Daher, daß die Menschen wohl ihrer Triebe und Handlungen sich bewußt sind, aber nicht die Ursachen kennen, von denen sie zum Verlangen oder zur Begierde nach einer Sache bestimmt werden, kommt auch ihre Vorstellung von den Zweckursachen. Die Zweckursache ist aber in der Tat nichts als der Trieb oder das Verlangen des Menschen, inwiefern es als das Prinzip oder die erste Ursache von etwas angesehen wird. Wenn wir z.B. sagen, die Bewohnung war die Zweckursache oder der Zweck dieses oder jenes Hauses, so heißt dies nichts andres, als daß der Mensch, weil er die Vorteile des häuslichen Lebens oder des Wohnens sich vorstellte, das Verlangen hatte, ein Haus zu bauen. Die Bewohnung daher, inwiefern sie als Zweckursache angesehen wird, ist nichts als dieses einzelne Verlangen, welches in der Tat die äußerliche Ursache ist, welche nur darum als die erste angesehen wird, weil die Menschen gewöhnlich nicht die Ursachen ihrer Triebe kennen. (»Eth.«, IV, Praef.)
Der Geist hat keinen absoluten oder freien Willen, sondern der Geist wird zu diesem oder jenem Willen von einer Ursache bestimmt, welche auch von einer andern bestimmt ist, die wieder von einer andern und so fort bestimmt ist. Denn der Geist ist eine gewisse und bestimmte Weise des Denkens, und er kann nicht (»Eth.«, P. II, P. 17, Coroll. 2) freie Ursache sein, oder er kann nicht eine absolute Fähigkeit haben, zu wollen und nicht zu wollen. Ebenso kann es aber auch im Geiste kein absolutes Vermögen der Einsicht, des Begehrens, der Liebe usw. geben. Diese und ähnliche Fähigkeiten sind nichts als allgemeine, vom Einzelnen und Besondern abgezogene Abstrakta. (»Eth.«, P. II, Pr. 48)
Der Wille ist nichts als die Fähigkeit, zu bejahen und zu verneinen. Der Geist hat aber keinen Willen, d. i. keine Affirmativen und keine Negation, in sich außer der, welche die Idee als Idee enthält. Denn im Geiste gibt es kein absolutes Vermögen, zu wollen und nicht zu wollen, sondern nur einzelne Willensakte, nämlich diese und jene Bejahung, diese und jene Verneinung. Der Geist z.B. bejaht, daß die drei Winkel des Dreieckes zweien Rechten gleich sind. Diese Bejahung schließt in sich den Begriff oder die Idee des Dreiecks ein, d. i. kann ohne die Idee des Dreieckes nicht gedacht werden, aber ebensowenig ohne sie sein (nach Ax. 3 des I. Teils der »Ethik«); denn die Bejahung setzt wie alle andern Denkweisen die Idee als das der Natur nach Frühere voraus. Die Idee des Dreiecks muß aber selbst auch eben diese Bejahung, nämlich, daß seine drei Winkel zweien Rechten gleich sind, in sich enthalten. Es kann daher umgekehrt auch die Idee des Dreiecks nicht ohne diese Bejahung sein noch gedacht werden, und es gehört daher diese Bejahung zum Wesen der Idee des Dreiecks und ist nichts außer ihr. Was aber nun von diesem einzelnen Willensakt gilt, gilt von jedem, nämlich, daß er nichts außer der Idee ist. Wille und Verstand sind daher eines und dasselbe. Denn Wille und Verstand sind nichts außer den einzelnen Willensakten und Ideen. Aber der einzelne Wille und die Idee sind identisch, also sind es auch der Wille und der Verstand. Um aber einzusehen, daß die Idee selbst Bejahung und Verneinung enthält, muß man sie von einem sinnlichen Bilde genau unterscheiden. Denn die Idee ist nicht wie ein totes Bild an der Tafel, sie ist der Begriff des Geistes, eine Art und Weise des Denkens, der Verstand, das Erkennen oder die Tätigkeit des Erkennens selbst. (Pr. 48, 49, 43, Sch.)