Augenablenkung
Augenablenkung gleichsinnige (assoziierte), liegt vor, wenn beide Augäpfel krankhaft nach einer Richtung abgelenkt sind; bei Großhirnerkrankung, Blutung usw., nach der Seite des Herdes hin, bei Brückenerkrankung nach der entgegengesetzten Seite hin.