Ärztliches Ehrengericht
Ehrengericht, Ärztliches, von den Ärzten gewählte staatliche Behörde zur Wahrung der ärztlichen Standesehre. Als Berufungsgericht dient der Ärztliche Ehrengerichtshof, für Preußen in Berlin, während je ein Ehrengericht in jedem Staate ist.