Impfgesetz
Impfgesetz v. Jahre 1874. Jedes Kind wird vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgendes Kalenderjahr gegen Blattern geimpft: Vakzination und vor Ablauf des 12. Lebensjahrs wieder geimpft: Revakzination.
Impfgesetz v. Jahre 1874. Jedes Kind wird vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgendes Kalenderjahr gegen Blattern geimpft: Vakzination und vor Ablauf des 12. Lebensjahrs wieder geimpft: Revakzination.