Psychisch - Kant, Brentano

Als Gegenstand besonderer innerer Erfahrung (des »inneren Sinns«, s. d.), als bloß zeitlicher, nicht räumlicher Art, bestimmt das Psychische KANT (WW. Il, 648) und mit ihm viele Psychologen (HERBART, BAIN u. a). - Nach LOTZE ist das Psychische unvergleichbar mit dem Physischen (Mikrok. I, 39, 166. Med. Psychol. S. 22 ff.). Nach WITTE ist psychisch »jedes Phänomen, welches ganz und unmittelbar Objekt innerer... Wahrnehmung sein kann« (Wesen d. Seele S. III). Nach SCHUPPE unterscheiden sich die psychischen Prädikate (Denken, Fühlen, Wollen) deutlich von der räumlichen Welt (obgleich auch diese zum Bewußtsein gehört). »Die psychischen Tätigkeiten... sind nur direktes Objekt des Bewußtseins und können überhaupt nicht ohne ein Objekt existieren« (Log. S. 139. s. unten Brentano). STUMPF unterscheidet das Psychische vom Physischen. nur ersteres ist Bewußtsein (Leib u. Seele, S. 27 f.). Das Psychische, meint er, ließe sich »ganz wohl als eine Anhäufung von Energien eigener Art ansehen, die ihr genaues mechanisches Äquivalent hätten« (l. c. S. 24). Nach RABIER haben die psychischen Tatsachen keine Ausdehnung, sind nicht direkt meßbar, sind von Bewußtsein begleitet u.s.w. (Psychol. p. 20 ff.). Nach G. GLOGAU sind die psychischen (inneren) Zustände intensive Größen, unräumlich, nicht sinnlich wahrnehmbar (Gr. d. Psychol. S. 1 f.). Nach W. JERUSALEM bilden die psychischen Phänomene eine eigenartige Klasse von Vorgängen, verschieden von den Objekten der Naturwissenschaft (Lehrb. d Psychol.3, S. 5). Sie sind »substratlos«, als reine Vorgänge, Ereignisse gegeben (l. c. S. 3), werden nur auf eine einzige Art erlebt, sind nicht sinnlich wahrnehmbar (l. c. S. 1, 3. Urteilsfunct. S. 10). Sie sind »Lebensvorgänge« (l. c. S. 6). L. BUSSE betont die Unvergleichlichkeit des Physischen und des Psychischen. Dem Geistigen ist alles Räumliche durchaus fremd (Geist u. Körp. S. 44 f.). - Nach F. BRENTANO sind psychisch alle »Phänomene, welche intentional (s. d.) den Gegenstand in sich enthalten« (Psychol. I, 116). »Jedes psychische Phänomen ist durch das charakterisiert, was die Scholastiker... die intentionale (auch wohl mentale) Inexistenz eines Gegenstandes genannt haben... Jedes enthält etwas als Objekt in sich« (l. c. S. 115). Die Empfindungsinhalte sind, als von den psychischen Akten verschieden, physisch (l. c. S. 104). Den psychischen Phänomenen kommt außer der intentionalen auch eine wirkliche Existenz zu, da die innere Wahrnehmung (s. d.) unmittelbare Wahrheit enthält (l. c. S. 120). Ähnlich A. HÖFLER: 1) Die psychischen Erscheinungen sind Gegenstand der unmittelbaren oder inneren Wahrnehmung. 2) In jeder psychischen Erscheinung lassen sich unterscheiden der psychische Akt und sein Inhalt (Gegenstand). 3) Alle psychischen Erscheinungen sind teils Vorstellungen, teils haben sie solche zur Grundlage. I) Die psychischen Erscheinungen sind zur Einheit des Bewußtseins vereinigt. 5) Sie sind unräumlich (Psychol. S. 3 f.. vgl. HUSSERL, Log. Unt. II, 353 ff.). - Nach CZOLBE hingegen (u. a.) sind die psychischen Vorgänge zwar unkörperlich, aber nicht unräumlich (Grenz. u. Urspr. d. menschl. Erk. S. 214).


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