Anerkennen = Beifall erteilen, für wahr halten, als wahr annehmen. Das liegt in der Synkatathesis (s. d.) der Stoiker, im »actus iudicativus« des WILHELM VON OCCAM, »quo intellectus non tantum apprehendit obiectum, sed etiam illi assentit vel dissentit... quod verum existimamus« (Prantl, Gesch. d. L. III, 333), im »Glauben« (belief, s. d.) des J. ST, MIIL, endlich in der Funktion des Urteils (s. d.), wie es BRENTANO auffaßt. - PLATNER nennt die »Anerkenntnis der Idee nach Merkmalen der Gattung und Art in dem Gedächtnis« einen notwendigen Faktor des Bewußtseins (Ph. Aph. I, § 44). Das Anerkennen erfolgt durch »Vergleichen der vorschwebenden Idee mit anderen im Gedächtnis durch sie erweckten« (l.c. § 71), ist also ein »Erkennen«. - Nach HEGEL ist der Prozeß des Anerkennens der »Trieb, sich als freies Selbst zu zeigen und für den andern als solches dazusein« (Encykl. § 430). Hier ist von Anerkennen im praktisch-sozialen Sinne die Rede.