Nach C. H. WEISSE ist Ursache der »Körper, als Grundlage oder Träger jener Kräfte, die in ihm nur im dialektischen Sinne aufgehoben, aber keineswegs ein für allemal verschwunden sind, als substantielles Moment des Übergangs von seinem Dasein zu anderem Dasein außer ihm, des Setzens von anderem Dasein, zu welchem der Grund, d.h. das Wesen oder die substantielle Einheit in ihm liegt«. Das Ding ist wahrhaft nur als Ursache wirklich (Grdz. d. Met. S. 435). CHR. KRAUSE bestimmt: »Sofern... der Grund das Begründete so bestimmt, daß dieses mit ihm übereinstimmet, insofern nennen wir auch den Grund Ursache« (Vorles. S. 119). »Das Universum, als das Urganze, ist zugleich die eine Ursache, und weil es nicht wiederum Teil eines andern Ganzen, so ist es nicht verursacht durch irgend etwas. Jedes Teilwesen aber in ihm ist insofern einzig verursacht oder bewirkt im Urwesen, es hat den ganzen, einzigen Grund seines Wesentlichen im Urwesen, sofern es Ganzes seiner Art ist, ist es selbst endliche Ursache seiner inneren Teile« (Urb. d. Menschh.3, S. 328). Alle Wechselwirkung hat im Urwesen statt (l. c. S. 329). Wie Krause unterscheidet AHRENS Ursache und Bedingung. »Durch eine Ursache wird etwas unmittelbar wirklich, durch eine Bedingung dagegen wird es möglich gemacht, daß etwas anderes durch eine innere oder äußere Ursache wirklich werde« (Naturrecht I, 270). U. RITTER betont: »Nicht das Ding, sondern seine Tätigkeit bewirkt und ist Ursache, und ebenso wenig ist ein Ding Wirkung, sondern nur in seinen Tätigkeiten erfährt es die Wirkung« (Syst. d. Log. u. Met. II, 210). Ursache und Wirkung sind real gleichzeitig, im Denken jedoch sukzedierend (l. c. S. 214 f.). ROSMINI erklärt: »L'idea di una causa è l'idea di un ente che produce un' azione« (Nuovo sagg. § 621). Nach GALUPPI stammt der Ursach-Begriff aus der innern Erfahrung, so auch nach M. DE BIRAN (»L'idée de cause a son type primitif et unique dans le sentiment du moi, identifié avec celui de l'effort«, Oeuvr. inéd. I, 258), nach ROYER-COLLARD, auch nach V. COUSIN (Fragm. philos.2, 1833, p. 26). Nach BRANISS ist die Substanz in der »beharrlichen Bestimmung wesentlicher Wirksamkeit« Ursache (Syst. d. Met S. 281). Nach HERBART sind Ursache und Wirkung gleichzeitig (Allg. Met. I, S. 332). Jede Ursache ist selbst eine Veränderung, die wieder eine Ursache haben muß. Da wir nicht zur ersten Ursache kommen, so ist die ganze Reihe in Ruhe, es geht aus ihr keine Wirkung hervor (WW. IV, 165. Allg. Met. § 227. Lehrb. zur Einleit. § 104 ff.. vgl. HARTENSTEIN, Probl. S. 81 ff.. WAITZ, Lehrb. d. Psychol. S. 578). Den aktuellen (s. d.) Ursach-Begriff hat SCHOPENHAUER. Nach ihm ist Ursache der »Zustand der Materie, der, indem er einen andern mit Notwendigkeit herbeiführt, selbst eine ebenso große Veränderung erleidet, wie die ist, welche er verursacht« (W. a. W. u. V. I. Bd., § 23). »Reiz« ist diejenige Ursache, die selbst keine ihrer Wirkung angemessene Gegenwirkung erleidet und deren Intensität nicht dem Grade nach parallel geht mit der Intensität der Wirkung (ib.). - W. ROSENKRANTZ bemerkt: »Nur dadurch, daß wir selbst Ursache und Wirkung sind, können wir wissen, daß es Ursachen und Wirkungen gibt.« »Die Verbindung von Ursache und Wirkung ist... eine Tatsache unseres Bewußtseins, und zwar die allererste und ursprünglichste. Sie liegt nämlich in der einfachen Form der reinen Selbstbestimmung oder der Hervorbringung des eigenen Seins und damit zugleich in jeder zweitern Bestimmungshandlung, in welcher sich die Form der ursprünglichen Selbstbestimmung wiederholt« (Wissensch. d. Wiss. II, 197 f.. vgl. S. 118 f.). Nach TEICHMÜLLER hat der Begriff der Ursache seine Quelle im Ich. Kausalzusammenhang ist zunächst die »Ordnung unserer Funktionen, wonach keine Bewegung erfolgt ohne Gefühl oder Willensakt und kein Willensakt ohne Vorstellung«. Diesen Zusammenhang übertragen wir »auf die Wesen, mit denen wir in Verkehr treten, und dann überhaupt auf die ganze Natur mit allen ihren Erscheinungen« (Neue Grundleg. S. 200). Nach HELMHOLTZ ist Ursache »das hinter dem Wechsel ursprünglich Bleibende und Bestehende« (Vortr. u. Red. II, 241). FECHNER bestimmt: »Die den gesetzlichen Erfolgen vorausgehenden Umstände oder Verhältnisse bezeichnet man als ursächliche oder als Bedingungen der Erfolge, die Erfolge selbst als deren Wirkungen. man hypostasiert die gesetzliche Beziehung zwischen Ursache und Wirkung im Begriffe einer Kraft, vermöge deren die Ursache ihre Wirkung hervortreibt, und charakterisiert die Kraft qualitativ oder formal durch das Gesetz, welches angibt, welcherlei Folge aus den Umständen hervorgeht, auf die sich das Gesetz bezieht« (Tagesans. S. 190).