Urteil - Sigwart, Erdmann

Nach SIGWART werden durch das Urteil zwei Vorstellungen »in eins gesetzt« (Log. I2, 63 ff.). In jedem vollendeten Urteil liegt das »Bewußtsein der objektiven Gültigkeit dieser Ineinssetzung«, beruhend auf der Notwendigkeit dieser (l. c. S. 98). Die einfachen Urteile zerfallen in 1) erzählende (Benennungs-, Eigenschaftsurteile, Impersonalien, Relationen und Gleichungen, Existentialsätze), 2) erklärende Urteile (1, c. S. 63 ff.). B. ERDMANN vertritt die Inhaltstheorie, und zwar als »Einordnungstheorie«, wonach das Urteil eine »Gleichheitsbeziehung der Einordnung« ist (Log. I, 261) und gültig ist, »wenn das Prädikat als Inhaltsbestandteil des Subjekts vorgestellt werden kann« (ib.). Es besteht eine »logische Immanenz« des Prädikats. »Das Urteil ist die durch den Satz sich vollziehende, durch die Inhaltsgleichheit der materialen Bestandteile bedingte, in logischer Immanenz vorgestellte Ordnung eines Gegenstandes in den Inhalt eines andern« (l. c. S. 262). »Überall im Urteil entspricht... der sprachlichen Trennung des Subjekts und Prädikats im Urteil keine gedankliche Trennung der Bedeutungen, sondern logische Immanenz des Prädizierten am Subjekt. Das Vorgestellte wird im Urteil nicht gedanklich zerlegt, sondern bleibt erhalten« (l. c. S. 221 f.). Das Urteil geht nicht auf die Vorstellungen als solche, sondern auf die in ihnen bewußt werdenden Gegenstände selbst (l. c. S. 244). Psychologisch gliedern sich die Urteile in 1) ursprüngliche Urteile: a. Wahrnehmungsurteile, »Aussagen, deren Subjekt und Prädikat unmittelbar gegebene Gegenstände der Wahrnehmung für den Urteilenden sind, deren materiale Bestandteile also lediglich Wahrgenommenes enthalten«. b. direkte Erfahrungsurteile, d.h. Urteile, »deren Gegenstand über das gegenwärtig Wahrgenommene hinaus auf Grund früherer Wahrnehmungen, die mittelbar reproduziert werden, erweitert ist«. c. symbolische Erfahrungsurteile, d.h. Urteile, »in denen nicht der Gegenstand der Aussage selbst, sondern ein Abbild desselben im weitesten Sinne des Wortes dem Bewußtsein des Urteilenden zugeführt wird«. 2) Abgeleitete Urteile (l. c. S. 192 ff.). Logisch zerfallen die Urteile in I. Realurteile: 1) formale, 2) attributäre, 3) kausale. II. Idealurteile: 1) grammatische, 2) normative, 3) Ähnlichkeitsurteile (l. c. S. 301 ff., 314 ff.). Urteile über Urteile sind Beurteilungen (l. c. § 56). -


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