Erkenntnisvermögen (»facultas cognoscendi«) gilt den Scholastikern, besonders auch CHR. WOLF als das erste der Seelenvermögen (s. d.). Ein niederes (sinnliches) und oberes (geistiges, intellektuelles) Erkenntnisvermögen wird von den Wolfianern unterschieden. KANT kennt drei Erkenntnisvermögen: Verstand, Urteilskraft, Vernunft, »deren jedes (als oberes Erkenntnisvermögen) seine Prinzipien a priori haben muß« (Krit. d. Urt. § 57). Nach W. HAMILTON gibt es sechs Erkenntnisvermögen: 1) » acquisitive or presentative faculty« (äußere und innere Perzeption), 2) das Behaltungsvermögen, 3) das Reproduktionsvermögen, 4) die Einbildungskraft (»representative faculty«), 5) das Vermögen des Vergleichens oder der Relationen (»elaborative faculty«), 6) das Bewußtsein als Quelle des Apriori, der Erkenntnisprinzipien. Lectur. on Met.).