Erkenntnis (logisch) ist die Bestimmung der Merkmale (Eigenschaften, Kräfte, Beziehungen) eines Seienden, ein Denken (Urteil), dessen Inhalt objektiv, allgemeingültig ist. Durch den und im Erkenntnisakt (Erkennen) wird das Erkannte (der Erkenntnisgegenstand) Subjektiv-logisch so bestimmt, wie es gemäß den Erfahrungen, Folgerungen und Postulaten des Denkens geschehen muß. Einerseits setzt alle Erkenntnis ein erkennendes Subjekt voraus, dessen Tätigkeit und Gesetzmäßigkeit Bedingung der Erkenntnis ist, anderseits muß sich das Subjekt nach den ihm aufgenötigten, immer wiederkehrenden, konstanten Inhalten des Bewußtseins richten. Erkenntnis ist das Resultat des Zusammenspiels von Erfahrung (s. d.) und Denken, das Produkt denkender Verarbeitung eines Gegebenen, Vorgefundenen. Erkenntnis im einzelnen ist ein wahres Urteil, d.h. ein solches, von dem geglaubt werden muß, daß es die Beschaffenheit des Seienden, wenn auch in subjektiver Form, symbolisch, ausdrückt, darstellt. Die Subjektivität (s. d.) und Relativität (s. d.) der Erkenntnis bedeutet nicht ein absolutes Nichtwissen um das Sein, sondern nur die Abhängigkeit der Form der Erkenntnis vom Ich. - Ursprung und Gültigkeit der Erkenntnis werden vom Rationalismus (s. d.), Empirismus (s. d.), Sensualismus (s. d.), Apriorismus (s. d.), Kritizismus (s. d.) verschieden beurteilt. Betreffs des Erkenntnisgegenstandes gehen Realismus (s. d.) und Idealismus (s. d.) auseinander.
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