Imperativ ist die Formel, der Ausdruck eines Gebotes, eines Sollens. Sittliche (ethische) Imperative sind die Gebote der Sittlichkeit (s. d.), der sittlichen Vernunft, des Gewissens. Sie verlangen unbedingte Geltung, weil es keinen Fall geben kann, wo sittliche Widervernünftigkeit statthaben darf. Will der Mensch vernünftig sein - und er will es im Grunde, der Idee nach -, so muß er dementsprechend handeln, theoretisch wie praktisch-ethisch. Der »kategorische« Imperativ ist die Formel des Sittengebotes, der Ausdruck der Norm des sittlichen Willens.
Der Begriff des »kategorischen Imperativs« stammt von KANT. »Die Vorstellung eines objektiven Prinzips, so wie es für einen Willen nötigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft), und die Formel des Gebotes heißt Imperativ« (Grundleg. zur Met. d. Sitt. WW. IV, 261). Ist die Handlung zu etwas anderem gut, so ist der Imperativ hypothetisch, wird sie als an sich gut vorgestellt, ist er kategorisch. Letzterer erklärt die Handlung für unbedingt notwendig, ist ein apodiktisches Prinzip, als Imperativ der Sittlichkeit (l.c. IV, 262 ff.). Der kategorische Imperativ ist das formale Prinzip der Sittlichkeit (s. d.), er entspringt der »Würde« des Menschen, der praktischen Vernunft (s. d.) in ihm, bestimmt die Form der Willenshandlungen a priori (s. d.); er deutet darauf hin, daß der Mensch an sich das Glied einer intelligiblen Welt (s. d.) ist, ist der Ausdruck des »reinen« Willens dieser (l.c. S. 270 ff.). »Die praktische Regel ist jederzeit ein Produkt der Vernunft, weil sie Handlung, als Mittel zur Wirkung, als Absicht vorschreibt. Diese Regel ist aber für ein Wesen, bei dem Vernunft nicht ganz allein Bestimmungsgrund des Willens ist, ein Imperativ, d. i. eine Regel, die durch ein Sollen, welches die objektive Nötigung der Handlung ausdrückt, bezeichnet wird, und bedeutet, daß, wenn die Vernunft den Willen gänzlich bestimmte, die Handlung unausbleiblich nach dieser Regel geschehen wurde« (Krit. d. prakt. Vern. S. 22). Der kategorische Imperativ ist »derjenige, welcher nicht etwa mittelbar durch die Vorstellung eines Zweckes, der durch die Handlung erreicht werden könne, sondern der sie durch die bloße Vorstellung dieser Handlung selbst (ihrer Form), also unmittelbar als objektiv notwendig denkt und notwendig macht« (WW. VII, 19). Der sittliche Imperativ gebietet kategorisch, unbedingt, ohne Rücksicht auf »materiale« Motive (auf Nutzen, Lust u.s.w.). Er lautet: »Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne« (Krit. d. prakt. Vern. S. 36). »Handle nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß die zu allgemeines Gesetz werde« (WW. IV, 269). Ein praktischer Imperativ ist: »Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst« (WW. IV, 277). - Der Inhalt des kategorischen Imperativs findet sich schon bei PALEY: »The general consequence of any action may be estimated by anything, what would be the consequence, if the same sort of actions were generally permitted« (The princ. of moral and political philos.3, 1786, p. 62 ff., 68).
Eine Kritik des »kategorischen Imperativ« gibt SIMMEL (Einl. in d. Moralwiss. II, 1 ff.). Während sich einige Ethiker diesem »Imperativ« bezw. seiner Formulierung gegenüber ablehnend verhalten, akzeptieren ihn andere in modifizierter Weise. H. CORNELIUS z.B. so: »Handle so, daß du nach dem Stande deiner bisherigen Erfahrungen die Maxime deines Wollens als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung anerkennen würdest,« oder: »Handle so, daß dein Ziel nach dem Stande deiner Erfahrungen als das positiv Wertvollste unter allen möglichen Zielen erscheint« (Einl. in d. Philos. S. 349 f.). UNOLD: »Lebe und handle so, daß du dich und das Ganze (Volk und Menschheit) erhältst« (Gr. d. Eth. S. 331, vgl. S. 335). R. GOLDSCHEID erweitert den kategor. Imperativ im Sinne des Evolutionismus: »Handle so, daß du das Offenbarwerden deiner Motive vor niemandem, nicht einmal vor dir selbst zu scheuen brauchst, das heißt aber: handle so, daß du nach allen dir bekannten Ergebnissen der Wissenschaft, wie nach den Indicien deines gesamten eigenen Gefühlslebens fest überzeugt sein kannst, deine Handlung sei in gleicher Weise geeignet, lebendigem Schmerz praktisch wirksam entgegenzutreten, wie sie, zur allgemeinen Maxime erhoben, einen Höherentwicklungsfaktor der menschlichen Gattung in physischer und intellektueller Hinsicht darstellt« (Zur Eth. d. Gesamtwill. I, 85 f.). EHRENFELS erklärt: »Ein Imperativ oder Befehl liegt überall dort vor, wo einem auf das Eintreten oder Ausbleiben einer Handlung gerichteten Begehren in der mehr oder minder sicheren Erwartung Ausduck gegeben wird, daß hierdurch das Eintreten oder Ausbleiben der betreffenden Handlung tatsächlich auch bewirkt werde« (Syst. d. Werttheor. II, 195). Vgl. Sittlichkeit, Sollen.