Inhalt des Begriffs (Begriffsinhalt, s. d.) ist der Komplex der durch den Begriff umspannten, fixierten Merkmale (»complexus notarum«). Nach dem Inhalt unterscheidet man einfache und zusammengesetzte Begriffe. - ARISTOTELES spricht vom enyparchein en tô logô tô ti esti legonti (Anal. post. I 4, 73a 35; Met. VII 10, 1034b 20 squ.). KANT erklärt: »Ein jeder Begriff, als Teilbegriff, ist in der Vorstellung der Dinge enthalten« und hat insofern einen Inhalt (Log. S. 147). FRIES: »Die Teilvorstellungen, welche in einen Begriff gehören, machen seinen Inhalt oder seine intensive Größe aus« (Syst. d. Log. S. 103). HERBART: »Hat ein Begriff mehrere Merkmale, so heißen diese zusammengenommen sein Inhalt« (Hauptp. d. Log. S. 106). Nach DROBISCH ist der Inhalt »die Gesamtheit der in bestimmter Ordnung durch Determination miteinander verbundenen Merkmale« (N. Darst. d. Log.5, § 25). B. ERDMANN versteht unter dem »Inhalt eines Gegenstandes« »die ihm eigene Gesamtheit der Merkmale« (Log. I, 129), im weiteren Sinne den »Inbegriff aller seiner möglichen Prädikate« (ib.). Die Beziehung der Merkmale zum Gegenstande heißt »logische Immanenz« (ib.). Im Inhalt liegt das Wesen des Gegenstandes (l.c. S. 130). Vgl. Umfang.