Metalogisch (meta logou sc. epistêmê) ist nach ARISTOTELES das begriffliche durch Erkenntnistätigkeit erworbene Wissen (Anal. II, 19). Sonst heißt, seit SCHOPENHAUER, metalogisch so viel wie »zur Grundlage des Logischen gehörig«. »Endlich können auch die in der Vernunft gelegenen formalen Bedingungen alles Denkens der Grund eines Urteils sein, dessen Wahrheit alsdann eine solche ist, die ich am besten zu bezeichnen glaube, wenn ich sie metalogische Wahrheit nenne.« Die metalogischen Wahrheiten sind die Denkgesetze (Vierf. Wurz. § 33). Nach E. v. HARTMANN ist metalogisch z.B. das Zusammensein mehrerer Attribute in einer Substanz, als von der Logik nicht a priori gefordert (Gesch. d. Met. II, 318).