Methodenlehre (Methodologie) ist jener Teil der Logik (s. d.), der die allgemeine Methodik des Forschens (Definition, Beweis u.s.w.) und die speziellen Methoden der Einzelwissenschaften im Hinblick auf den logischen Wert und die logische Richtigkeit, Zweckmäßigkeit derselben untersucht: Die Methodenlehre ist Analyse und Kritik des wissenschaftlichen Verfahrens.
Methodologische Ansätze finden sich bei PLATO, ARISTOTELES, in der scholastischen Philosophie (als »logica utens«, »ars inveniendi«), ferner bei F. BACON, DESCARTES, SPINOZA, LOCKE, LEIBNIZ, CHR. WOLF, CONDILLAC, d'ALEMBERT, KANT, J. ST. MILL, WHEWELL, JEVONS, DUHAMEL u. a. In der neueren Logik spielt die Methodenlehre eine bedeutende Rolle. KANT versteht unter der »transzendentalen Methodenlehre« die »Bestimmung der formalen Bedingungen eines vollständigen Systems der reinen Vernunft« (Krit. d. r. Vern. S. 544). »Methodenlehre der reinen praktischen Vernunft« ist die Art, »wie man den Gesetzen der reinen praktischen Vernunft Eingang in das menschliche Gemüt, Einfluß auf die Maximen desselben verschaffen, d. i. die objektiv- praktische Vernunft auch subjektiv praktisch machen könne« (Krit. d. prakt. Vern. II. T., S. 181). Für die Ästhetik gibt es keine Methodenlehre (Krit. d. Urt. § 60). Wohl aber gibt es eine »Methodenlehre der teleologischen Urteilskraft« (l.c. § 79). - Nach FRIES sollte »Methodenlehre« nur »die logische Technik, als der letzte Teil der angewandten Logik«, genannt werden (Syst. d. Log. S. 12). Sie hat »die Regeln des Verfahrens nachzuweisen, nach denen diese Ausbildung unserer Erkenntnis geschehen muß« (l.c. S. 508). Nach BACHMANN sucht die Methodenlehre (Systematik, Architektonik) darzutun, wie die logischen Elemente in ihrer organischen Verbindung als Ideal der Wissenschaft erscheinen, und welche Gesetze der Geist befolgen muß, um dieses Ideal allmählich zu verwirklichen (Syst. d. Log. S. 27). Die Methodenlehre strebt, »den richtigen Weg zur Wissenschaft kenntlich zu machen, mit Bezeichnung der Abwege, welche dabei zu vermeiden sind« (l.c. S. 267). Bei HERBART ist die »Methodologie« der erste Teil der Metaphysik (Allg. Met. § 182 f.). - W. HAMILTON versteht unter »logical methodology« das Verfahren, welches darauf ausgeht, »by the exposition of the rules and ways by which we attain the formal or logical perfection of thought« (Lect. on. Met. and Log. IV, XXIV, p. 4). Nach SIGWART hat die Methodenlehre die Aufgabe, »Anweisung zu dem Verfahren zu geben, mittelst dessen von einem gegebenen Zustande unseres Vorstellens und Wissens aus durch Anwendung der uns von Natur zu Gebote stehenden Denktätigkeiten der Zweck, den das menschliche Denken sich setzt, in vollkommener Weise, also durch vollkommen bestimmte Begriffe und vollkommen begründete Urteile erreicht werden könne« (Log. II2, 3). SCHUPPE erklärt: »Der Sinn des Urteils und seine Arten lassen sich nur finden, wenn man das Denken in seinen einfachsten Betätigungen an seinen Objekten kennen gelernt hat, und die Controlle und Berichtigung, namentlich die berühmte Analyse der Begriffe, ist nur möglich, wenn man die Entstehung jedes Begriffs, aus welchen einfachsten Ansätzen, durch welche Reihe von Urteilen er zustande kommt, erkennen gelernt hat. Das ist analytische Logik, zugleich Methodenlehre« (Log. S. 4). Nach WUNDT beschäftigt sich die Methodenlehre (- die er sehr ausführlich behandelt -) mit den besonderen Gestaltungen der Erkenntnisprinzipien in den Einzelwissenschaften (Log. I2, S. 1 ff.; II2, 1 u. 2). Vgl. Methode.