Übersinnlich

Übersinnlich ist 1) das sinnlich (s. d.) nicht Erfaßbare, das nur in Denkakten zu Erkennende, 2) das über die Sinnenwelt hinaus Liegende, das Geistige (s. d.), das Transzendente (s. d.). In letzterem Sinne spricht KANT vom Übersinnlichen. Dieses ist nicht Gegenstand der Erkenntnis (s. d.), höchstens per analogiam kann es Gott) bestimmt werden (Üb. d. Fortschr. d. Met. S. 121). Es gibt drei Ideen (s. d.) des Übersinnlichen: 1) als Substrates der Erscheinungen 2) als Prinzips der subjektiven Zweckmäßigkeit der Natur für unser Erkenntnisvermögen, 3) als Prinzips der Zwecke der Freiheit und der Übereinstimmung derselben mit der im Sittlichen (Krit. d. Urt. § 57). - Nach BOUTERWEK ist die Vernunft ein Übersinnliches. daher ist Erkenntnis des Übersinnlichen möglich, da die Vernunft wenigstens sich selbst erkennt (Lehrb. d. philos. Wissensch. I, 89). Nach H. RITTER bezeichnet »übersinnlich« das, »was über der sinnlichen Erscheinung steht und in einer zwar durch den Sinn vermittelten, aber nicht vom Sinn vollzogenen, also nicht sinnlichen Erkenntnis von uns erkannt wird« (Syst. d. Log. u. Met. I, 229. vgl. über »übersinnliches Bewußtsein«: G. BIEDERMANN, Philos. als Begriffswiss. I, 13 ff.). Nach HAGEMANN u. a. ist das Übersinnliche Gegenstand der Metaphysik (Met.2, S. 2).


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