Urteilsgefüge ist ein Verband von Urteilen, die miteinander zusammenhängen. B. ERDMANN bestimmt: »Urteilsgefüge entstehen dadurch, daß eine Mehrheit von Urteilen zu einem System vereinigt wird, dessen Glieder einander coordiniert oder einander durch eine Folgebeziehung subordiniert sind« (Log. I, 399). Vgl. LIPPS, Gr. d. Log. S. 52.