Analytische Urteile

Urteile, analytische, heißen seit KANT solche Urteile, deren Prädikat nur die Verdeutlichung des im Subjektbegriffe schon (notwendig) Gedachten ist. Dagegen sind synthetische Urteile solche, in welchen das Prädikat über das im Subjekt notwendig zu Denkende, den Subjektsbegriff wesentlich Konstituierende hinausgeht. Der Unterschied beider Urteile ist aber ein bloß relativer. Vgl. LOCKE, Ess. IV, ch. 3, § 7.

KANT erklärt: »In allen Urteilen, worinnen das Verhältnis eines Subjekts zum Prädikat gedacht wird..., ist dieses Verhältnis auf zweierlei Art möglich. Entweder das Prädikat B gehöret zum Subjekt A als etwas, was in diesem Begriffe A (versteckterweise) enthalten ist. oder B liegt ganz außer dem Begriff A, ob es zwar mit demselben in Verknüpfung steht. Im ersten Fall nenne ich das Urteil analytisch, im andern synthetisch. Analytische Urteile (die bejahenden) sind also diejenigen, in welchen die Verknüpfung des Prädikats mit dem Subjekt durch Identität, diejenigen aber, in denen diese Verknüpfung ohne Identität gedacht wird, sollen synthetische Urteile heißen. Die ersteren könnte man auch Erläuterungs -, die andern Erweiterungsurteile heißen, weil jene durch das Prädikat nichts zum Begriff des Subjekts hinzutun, sondern diesen nur durch Zergliederung in seine Teilbegriffe zerfällen, die im selbigen schon (obschon verworren) gedacht waren: dahingegen die letzteren zu dem Begriffe des Subjekts ein Prädikat hinzutun, welches in jenen gar nicht gedacht war und durch keine Zergliederung desselben hätte können herausgezogen werden. z.B. wenn ich sage: Alle Körper sind ausdehnt, so ist dies ein analytisches Urteil. Denn ich darf nicht aus dem Begriffe, den ich mit dem Wort Körper verbinde, hinausgehen, um die Ausdehnung als mit denselben verknüpft zu finden, sondern jenen Begriff nur zergliedern, d. i. des Mannigfaltigen, welches ich jederzeit in ihm denke, mir nur bewußt werden, um dieses Prädikat darin anzutreffen. es ist also ein analytisches Urteil. Dagegen, wenn ich sage: Alle Körper sind schwer, so ist das Prädikat etwas ganz anderes als das, was ich in dem bloßen Begriff eines Körpers überhaupt denke. Die Hinzufügung eines solchen Prädikats gibt also ein synthetisches Urteil« (Krit. d. rein. Vern. S. 39 f.). Prinzip des analytischen Urteils ist der Satz des Widerspruchs (l. c. S. 151). Prinzip des synthetischen Urteils ist: »Ein jeder Gegenstand steht unter den notwendigen Bedingungen der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen der Anschauung in einer möglichen Erfahrung« (l. c. S. 155). Synthetische Urteile sind »Urteile, durch deren Prädikat ich dem Subjekt des Urteils mehr beilege, als ich in dem Begriffe denke, von dem ich das Prädikat aussage, welches letztere also das Erkenntnis über das, was jener Begriff enthielt, vermehrt. dergleichen durch analytische Urteile nicht geschieht, die nichts tun als das, was schon in dem gegebenen Begriffe wirklich gedacht und enthalten war, nur als zu ihm gehörig klar vorzustellen und auszusagen« (Üb. eine Entdeck. 2. Abschn., S. 52). -


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