Willensfreiheit

Willensfreiheit bedeutet: 1) metaphysisch, die Freiheit (s. d.), Unabhängigkeit des Willens von jedweder zwingenden, beeinflussenden Kausalität überhaupt (absoluter Indeterminismus), von äußeren und inneren Ursachen in dem Sinne, daß der Wille als konstante Fähigkeit des Wollens einen Kern enthält, der nicht Produkt, Wirkung irgend welcher (endlicher) Faktoren ist (relativer Indeterminismus). 2) ethisch, die Fähigkeit, sinnliche und andere Triebe durch vernünftig- ethische, soziale Motive zu beherrschen, äußeren und inneren Verlockungen, Anreizungen, Regungen zu widerstehen. 3) psychologisch, die Fähigkeit des selbständigen, persönlichen, überlegten besonnenen Wollens und Handelns und die dadurch bedingte Unabhängigkeit von äußeren und inneren »zufälligen« Momentanreizen (Wahlfreiheit). Der Mensch und sein Handeln ist zunächst frei, sofern und weil er willensfähig ist. Der Wille ist das subjektive Prinzipaller Freiheit, das die Freiheit im Menschen Konstituierende. Schon mit jedem Wollen (Streben) als solchem ist ein gewisser Grad von »Freiheit« (der Umwelt gegenüber) gegeben, nicht bloß dem Menschen, sondern, in verschiedenem Maße, allem Seienden. Durch die Entwicklung des Strebens zum verständigen und vernünftigen Willen wird das Streben selbst frei, d.h. das Wollen erhält feste Richtung, entstammend der selbsteigenen Zielstrebigkeit. durch Fremd- und Selbsterziehung emanzipiert sich der Wille von allen seine »wahre Meinung« (den »Grundwillen«) störenden Einflüssen, auch von denen der Partialstrebungen selbst. Das Wollen, welches einheitlichselbstgesetzte Zwecke als Motive gelten läßt, ist wahrhaft frei. Die Motive (s. d.) sind nichts Selbständiges, sondern schon Momente des Willensvorgangs selbst. Volle Willensfreiheit ist ein Ideal, das dauernd von keinem endlichen Wesen je erreicht wird. anderseits ist kein Wesen absolut unfrei, da es ein (relativ) selbständiges Kraftzentrum darstellt. Die erste Stufe der Freiheit ist: Tun-können, was man will. die zweite: Wollen-können, was der Grund- oder Selbst-Wille, Vernunftwille, die (ethische) Persönlichkeit wahrhaft will, wovon sie weiß, daß sie es tun und wollen sollte (s. Sollen). Das freie Handeln ist, insofern es vernünftig-teleologisch ist, zugleich gesetzmäßig, nur befolgt es seine eigene (geistig-sittliche) Gesetzmäßigkeit, deren Realisation dann in den Rahmen der Naturgesetzmäßigkeit fällt. Auf der sittlichen Freiheit beruht die soziale Zurechnung (s. d.) und Verantwortlichkeit.

Zwischen einem mehr oder weniger strengen Indeterminismus (a. d.) einerseits und einem strengen Determinismus (s. d.) anderseits gibt es verschiedene Mittel-Ansichten bezüglich der Art und des Maßes der Willensfreiheit.



Begriff und Definition der Willensfreiheit:


Platon, Aristoteles, Augustinus
Abelard, Duns Scotus, Luther
Descartes, Spinoza, Locke
Hume, Leibniz, Rousseau
Kant, Schiller, Jacobi
Fichte, Schelling, Schopenhauer
Hegel, Renouvier, Bergson
Hensel, Ritter, Herbart
Hebbel, Feuerbach, Fechner
Lipps, Simmel, Förster
Windelband, Natorp, Wundt

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