Georg Keferstein, Bürgertum und Bürgerlichkeit bei Goethe. Weimar: Verlag Hermann Böhlaus Nachf. 1933. XII, 286 S. (Literatur und Leben. 1.)
Der Titel dieser Arbeit verspricht viel; sie selbst hält wenig. Man mag ihren unglücklichen Ausgangspunkt dafür verantwortlich machen. Dieser besteht in der Entgegensetzung von Künstlertum und bürgerlicher Existenz, für die der Autor – was er nicht verschweigt – Thomas Manns Werken und Essays verpflichtet ist. Nun hat zwar Mann – zumal in der Studie über »Goethe und Tolstoi« – gelegentlich auf solche Kategorien zurückgegriffen, aber doch nicht ohne Aufbietung seiner ganzen schriftstellerischen Behutsamkeit. In Manns Romanen vollends handelt es sich in der Erscheinung des Künstlers um eine interessante, gesellschaftlich jedoch bedenkliche Variante des bürgerlichen Typus, deren Konfrontation mit anderen Varianten des gleichen Typs gewissermaßen eine Auseinandersetzung innerhalb der Bourgeoisie darstellt. Es bedarf keines Worts, daß Goethes geschichtliche Position ihn hoch über eine solche hinausrückt. Ohne ihr im übrigen nachzugehen, läßt sich feststellen, daß seine Gestalt – in ihren bürgerlichen wie in ihren unbürgerlichen Zügen – zur Erscheinung nur an jenen geschichtlichen Verhältnissen kommen kann, die den Lebendigen lebensgroß umgaben. Die Auseinandersetzung zwischen Feudalität und Bürgertum, deren Feuerschein aus dem Westen auf Deutschland fiel, ist ausschlaggebend für die Bestimmung der gesellschaftlichen Bedeutung Goethes. Der Verfasser, der Goethes Riesenreich aufs Gradnetz des gesunden Menschenverstandes zu projizieren sucht, fördert sie nicht. Eine durch keinerlei geschichtliche Reflexion getrübte Vulgärpsychologie des Bürgers ist die Grundlage seiner Betrachtung. Konfuse Gegensätze – etwa zwischen »Philister« und »kapitalistischem Bourgeois« – wechseln mit Halbwahrheiten wie: »Das Drama geht immer aufs Außerordentliche«; »Der Handwerker verkörpert das Wesen des bürgerlichen Menschen am reinsten«; »Die strenge Formgebung der Klassik« steht »dem Bürgertum näher ... als die formlosere Romantik«. Daß dieses Bürgertum aus Gelehrten und Viehhändlern, Advokaten und Hofmeistern, Pastoren und Manufakturbesitzern, Beamten und Handwerkern, Landwirten und Krämern bestanden, daß es um die Jahrhundertwende Strömungen und Krisen der verschiedensten Natur gekannt, Goethe sie vielfältig in sich bewegt hat – von all dem vermittelt diese Schrift nichts oder wenig. Wie psychologische und soziale, so gehen normative und geschichtliche Kategorien durcheinander und bringen sich gegenseitig um jene Spannkraft, die der Erkenntnis unerläßlich ist. Die Wurzel des Übels freilich mag tiefer stecken: in einer apologetischen Nebenabsicht, deren Zwecken – so lauter sie sein mögen – man die Gestalt des Dichters nur ungern dienstbar gemacht sieht.