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Allzu lauter Ton bei Beschwerden

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Allzu lauter Ton bei Beschwerden. — Dadurch, dass ein Notstand (zum Beispiel die Gebrechen einer Verwaltung, Bestechlichkeit und Gunstwillkür in politischen oder gelehrten Körperschaften) stark übertrieben dargestellt wird, verliert zwar die Darstellung bei den Einsichtigen ihre Wirkung, aber wirkt um so stärker auf die Nichteinsichtigen (welche bei einer sorgsamen maßvollen Darlegung gleichgültig geblieben wären). Da diese aber bedeutend in der Mehrzahl sind und stärkere Willenskräfte, ungestümere Lust zum Handeln in sich beherbergen, so wird jene Übertreibung zum Anlass von Untersuchungen, Bestrafungen, Versprechen, Reorganisationen. — Insofern ist es nützlich, Notstände übertrieben darzustellen.