13. Zugeständnis dieses Rechts von jedem Bürger


Sokrates: »Überlege also, o Sokrates,« würden die Gesetze vielleicht weiter sagen, »wenn wir hiervon mehr gesprochen haben, dass du alsdann nicht mit Recht uns das antun willst, was du jetzt willst: Denn wir, die wir dich zur Welt gebracht, auferzogen, unterrichtet und alles Gute, [51d] was nur in unserm Vermögen stand, dir und jedem Bürger mitgeteilt haben, wir verkünden dennoch, indem wir Freiheit gestatten jedem Athener, der es nur will, daß, wenn jemand Bürger geworden ist und den Zustand der Stadt und uns, die Gesetze, kennengelernt hat und wir ihm dann nicht gefallen, er das Seinige nehmen und fortgehn dürfe, wohin er nur will. Und keins von uns Gesetzen steht im Wege oder verbietet, wenn jemand von euch, dem wir und die Stadt nicht gefallen, in eine Pflanzstadt ziehen will oder auch anderswohin sich begeben und sich als Schutzverwandter ansiedeln, wo er nur will, [e] mit Beibehaltung alles des Seinigen. Wer von euch aber geblieben ist, nachdem er gesehen, wie wir die Rechtssachen schlichten und sonst die Stadt verwalten, von dem behaupten wir dann, dass er uns durch die Tat angelobt habe, was wir nur immer befehlen möchten, wolle er tun. Und wer nicht gehorcht, sagen wir, der tue dreifach Unrecht, weil er uns als seinen Erzeugern nicht gehorcht und nicht als seinen Erziehern, und weil er, ohnerachtet er uns angelobt, er wolle gewiß gehorchen, doch weder gehorcht noch uns überzeugt, wo wir etwas nicht recht tun; und da wir ihm doch vortragen und nicht auf rauhe Art gebieten, [52a] was wir anordnen, sondern freistellen eins von beiden, entweder uns zu überzeugen oder uns zu folgen, er doch hiervon keines tut.


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