§ 10. Gattung und Art


Der höhere Begriff heißt, in Rücksicht seines niederen, Gattung (genus); der niedere Begriff, in Ansehung seines höhern, Art (species). —

So wie höhere und niedere, so sind also auch Gattungs- und Art-Begriffe nicht ihrer Natur nach, sondern nur in Ansehung ihres Verhältnisses zu einander (termini a quo oder ad quod) in der logischen Subordination unterschieden.


 © textlog.de 2004 • 18.12.2024 21:55:18 •
Seite zuletzt aktualisiert: 01.06.2006 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright