Begehren
Begehren heißt das Streben nach Lust durch die Verwirklichung eines Vorgestellten. Begehrungsvermögen heißt die Fähigkeit eines Wesens, seinen Vorstellungen Wirklichkeit zu verleihen und hierdurch der Lust teilhaftig zu werden. Aus ihm entspringt das Wünschen und Meiden, das Streben und Widerstreben. Richtet es sich darauf, einen zukünftigen, als angenehm vorgestellten Zustand herbeizuführen, so heißt es Begehren im engeren Sinne; sucht es dagegen einen unangenehmen zu vermeiden, so heißt es Verabscheuen. Ohne die, wenn auch dunkle Vorstellung dieser Zustände entsteht keines von beiden. Die ältere Psychologie unterschied ein höheres und ein niederes Begehrungsvermögen; die neuere unterscheidet ein materielles und intellektuelles. Jenes umfaßt die sinnlichen Triebe, dieses die geistigen. Das vernünftige Begehren heißt Wollen. Kant (1724-1804) definiert das Begehrungsvermögen als das Vermögen eines lebenden Wesens, durch seine Vorstellungen Ursache von der Wirklichkeit ihres Gegenstandes zu sein oder doch sich selbst zur Bewirkung desselben zu bestimmen, mag das physische Vermögen zur Hervorbringung des begehrten Objekts hinreichend sein oder nicht (Kritik der praktischen Vernunft S. 16, Anm. S. 29-30). Vgl. Trieb, Neigung, Wille usw.