Graf und Gräfin Itzenplitz

1803 – 1848


General Lestwitz hatte eine einzige Tochter, die Frau von Friedland gehabt, an die Cunersdorf-Friedland und die dazu gehörigen Güter übergegangen waren. Frau von Friedland hatte wiederum eine einzige Tochter: Henriette Charlotte, die nun das reiche Erbe antrat.

Diese einzige Tochter, Henriette Charlotte von Borcke, geb. zu Potsdam am 18. Juli 1772, vermählte sich am 23. September 1792 mit dem eben damals zum Kriegs- und Domänenrat ernannten Peter Alexander von Itzenplitz, geb. am 24. August 1768 zu Groß-Behnitz im Havelland, eine Vermählung, infolge deren das Lestwitzerbe an die Familie Itzenplitz überging. Gleich nach der Hochzeit trat das junge Paar eine besonders auch auf landwirtschaftliche Zwecke gerichtete Reise nach Holland und England an. Während dieses Aufenthaltes in England schrieb von Itzenplitz, auf ausdrücklichen Wunsch des damaligen Ministers von Struensee, verschiedene Berichte über landwirtschaftliche und kommerzielle Fragen, worin er seine Beobachtungen und seine Ansichten über das, was sich seinem Auge dargeboten hatte, niederlegte. Diese landwirtschaftliche Reise dehnte sich bis ins zweite Jahr hinein aus. Das junge Paar würde gern auch Frankreich besucht und die Agrikulturverhältnisse dieses Landes kennengelernt haben, wenn nicht die französische Revolution, die eben damals auf ihrer Schreckenshöhe stand, die Ausführung dieses Planes verhindert hätte. Bei der Rückkehr erwies sich die Reise von den segensreichsten Folgen für die Bewirtschaftung der eigenen Güter. Besonders waren es die englischen Verhältnisse, denen, als einem Vorbilde, nachgestrebt wurde. In allem sah sich von Itzenplitz von seiner Gemahlin unterstützt, die den Geist ihrer Mutter geerbt hatte und namentlich nach dem Tode dieser die Verwaltung der Güter mit einer dort heimisch gewordenen Umsicht und Energie betrieb.

Von 1794–1804 war von Itzenplitz Landrat des Havelländischen Kreises. In dieser Zeit machte er auch die Bekanntschaft Thaers, der das junge Itzenplitzsche Paar auf Schloß Cunersdorf im Hause der damals noch lebenden Frau von Friedland kennenlernte. Die Beziehungen gestalteten sich so freundschaftlich, daß im Jahre 1803, bei Gelegenheit der französischen Okkupation Hannovers, Thaer seine Frau und Töchter zu größerer Sicherheit nach Cunersdorf schicken konnte, wo sie von dem Itzenplitzschen Ehepaar auf das fürsorglichste aufgenommen wurden. An anderer Stelle habe ich ausführlicher erzählt, wie es vorzugsweise die freundschaftliche Vermittelung Itzenplitzs war, die im Jahre darauf (1804) zur Übersiedelung Thaers von Celle nach Möglin führte. Itzenplitz befürwortete jene günstigen Bedingungen, ohne welche Thaer seine alte sichere Stellung nicht hätte aufgeben können, um eine neue, immerhin unsichere, anzutreten.

1804 legte von Itzenplitz sein Landratsamt nieder, um sich ausschließlicher der Verwaltung seiner Güter widmen zu können. 1810 indes zum Geheimen Staatsrat und Generalintendanten der Domänen und Forsten ernannt, gab er sich ganz dieser schwierigen Verwaltungstätigkeit hin, doppelt schwierig und verantwortungsvoll eben damals, wo die Kriegsdrangsale die Veräußerung der Königlichen Domänen nötig machten. Er blieb in dieser verantwortungsvollen, das höchste Vertrauen bekundenden Stellung bis 1814, wo er ausschied. Das Jahr darauf ward er wegen seiner in den Kriegsjahren betätigten aufopfernden Vaterlandsliebe in den Grafenstand erhoben, während zugleich auf seinen und seiner Gemahlin Wunsch das Wappen des inzwischen ausgestorbenen Lestwitzschen Geschlechts mit dem Itzenplitzschen Wappen vereinigt wurde.

Seit 1815 lebte Graf Itzenplitz auf seinen Gütern, namentlich auf Cunersdorf. Das Beispiel, das seine und seiner Gemahlin Art der Güterbewirtschaftung sowohl in der Mark wie in Pommern gab, hat in beiden Provinzen höchst segensreich gewirkt und die Agrikultur weiterer Distrikte auf eine höhere Stufe gehoben. Aber der im besten Sinne reformatorische Eifer des gräflichen Paares beschränkte sich nicht auf Ackerbestellung und Bodenkultur, auch die schwierigen Verhältnisse der Gutsherrschaft zu den Bauern wurden auf den Itzenplitzschen Gütern durch freies Übereinkommen geregelt und die Hofedienste in mäßige Geld- und Kornabgaben umgewandelt, lange bevor an eine Gesetzgebung von 1811 gedacht war. Ebenso sind bei allen Gemeinheitsteilungen und Servitutsablösungen die Itzenplitzschen Güter immer Muster und Vorbild gewesen.

Graf Peter Alexander von Itzenplitz starb am 14. September 1834 zu Groß-Behnitz im Havellande; seine Gemahlin zu Berlin am 13. April 1848.

Die Herrschaft Friedland ging an den zweiten Sohn, den Grafen Heinrich August Friedrich von Itzenplitz (geb. den 23. Februar 1799) über.




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Seite zuletzt aktualisiert: 10.10.2007 
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