Naturzustand
Naturzustand heißt in der Ethnologie der Zustand, in welchem sich die Menschen ursprünglich und vor der Zivilisation und Kultur befunden haben und noch manche Individuen und Völker sich gegenwärtig befinden, in der Jurisprudenz das noch durch kein bürgerliches Gesetz beschränkte Leben des Menschen. Daß der Übergang vom Naturzustande zu dem des Gesetzes durch einen ausdrücklichen Gesellschaftsvertrag (contrat social) veranlaßt sei, durch welchen die Menschen sich zu Staaten konstituiert haben, ist nur eine Fiktion. Vgl. Staat. In der Dogmatik heißt Naturzustand der Zustand des Menschen vor Einwirkung der göttlichen Gnade.