Notrecht
Notrecht heißt dasjenige Recht, welches dem einzelnen oder dem Staate im Falle der Not zusteht. Es ist im Gründe kein Recht, sondern nur eine Schuldaufhebung. Der Satz: „Not kennt kein Gebot“ (necessitas non habet legem) begründet eigentlich kein Recht des Einzelnen, etwas Schlechtes zu tun, sondern, rechnet, ihm nur keine Schuld, zu. Darum wird es nicht bestraft, wenn jemand in der Hungersnot für seine Kinder Lebensmittel raubt oder in Feuersnot sich auf Kosten eines andern rettet. Ebenso wird; es dem Staat gestattet, im. Interesse des Ganzen das. Recht, des einzelnen (Vermögen, Freiheit desselben) aufzuopfern. Doch. muß wirkliche Gefahr bestehn und die Güter, die aufgeopfert werden dürfen nicht unersetzlich sein.